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Meister-BaföG – Förderung des Angestelltenlehrgang II
Nach einem Rundschreiben des Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom Juli 2008 besteht für die Teilnehmer des AL II und die Absolventen der Prüfung zum Verwaltungsfachwirt bzw. zur Verwaltungsfachwirtin grundsätzlich die Möglichkeit einer Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Voraussetzung ist allerdings, dass die Gebührenschuld vom Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin selbst getragen wird. Weil nach der Gebührensatzung der BVS der Arbeitgeber Gebührenschuldner ist, kommt eine Forderung aber auch in Betracht, wenn diesem vom Beschäftigten Gebühren oder Teile daran erstattet werden. Nähere Informationen erhalten Sie von den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisverwaltungsbehörden.
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