Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe
Lehrgang Externe
Einführung
Der Betrieb von Schwimmbädern stellt hohe Anforderungen an die Qualifikation des Bäderpersonals. Um die Verpflichtungen aus der Organisationshaftung zu erfüllen, muss der Betreiber eines Schwimmbades qualifiziertes Personal einsetzen. Zur Erfüllung dieser Anforderung ist eine Berufsausbildung und konsequente Weiterbildung unumgänglich. Der Bedarf an fachlich gut ausgebildetem Betriebspersonal in Bädern führte zur Konzeption des Ausbildungsberufes "Fachangestellte/r für Bäderbetriebe". Um langjährigen Mitarbeitern auch den Abschluss zum Fachangestellten für Bäderbetriebe entsprechend ihrer fachspezifischen Tätigkeit zu ermöglichen, können sie die Abschlussprüfung als externer Teilnehmer gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz ablegen.
Zielgruppe
Personal in Bäderbetrieben, das beabsichtigt, die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/zur "Fachangestellten für Bäderbetriebe" abzulegen. Der Lehrgang dient zur Vorbereitung auf diese Prüfung.
Voraussetzung
- mindestens 4 ½ -jährige Berufspraxis oder
- Nachweis von entsprechenden Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen durch Vorlage von Zeugnissen
- gute körperliche Fitness (empfohlen wird das Rettungsschwimmabzeichen in Silber, nicht älter als 3 Jahre)
Prüfungszulassung durch die jeweils zuständige Stelle nach BBiG sollte vorliegen! In Bayern ist dies die Bayerische Verwaltungsschule.
Lehrgangsaufbau
Der Lehrgang umfasst 11 Lehrgangswochen, die in Blockform auf insgesamt 8 Monate verteilt durchgeführt werden. Der Lehrgang beginnt im Oktober eines Jahres und endet im April des Folgejahres. Er findet im BVS-Bildungszentrum Lauingen statt.
Lehrgangsinhalte
Badebetrieb
- Aufbau und Organisation des Badebetriebes
- Beaufsichtigung des Badebetriebes
- Unfallverhütung, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
- Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit
- Rechts- und Verwaltungskunde
- Organisation und Durchführung von Verwaltungsarbeiten im Bad
- Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
- Kommunikation, Gesprächsführung und Konfliktbewältigung
- Bädertechnik
Bädertechnik
- Messen, Steuern und Regeln
- Fachrechnen, Mathematik, Physik und Chemie
- Kontrollieren und Sichern des technischen Betriebsablaufes
- Pflegen und Warten bäder- und freizeittechnischer Einrichtungen
- Reinigung und Hygiene in Schwimmbädern
- Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
Retten, Erstversorgung und Schwimmen
- Betreuen von Besuchern
- Planen und Durchführen von Schwimmunterricht, Wassergymnastik sowie Sport- und Spielarrangements
- Gesundheitslehre
- Durchführen von Erster Hilfe und Wiederbelebungsmaßnahmen
- Einleiten und Ausüben von Wasserrettungsmaßnahmen
- Schwimmen
Wirtschafts- und Sozialkunde
- Staatsformen
- Staatsaufgaben
- Verfassung
- Wirtschaftskunde
- Arbeits- und Tarifrecht
- Sozialversicherungsrecht
Termin und Ort
Der Lehrgang umfasst 11 Lehrgangswochen in mehreren Blöcken von Oktober bis April.
Der Lehrgang findet im Bildungszentrum Lauingen mit Unterkunft und Verpflegung statt. Eine Befreiung von der Unterkunft ist nur in Härtefällen möglich und bei der BVS vor dem jeweiligen Lehrgangsbeginn rechtzeitig zu beantragen.
| Termine für den Lehrgang 2012/2013 | |
|---|---|
| 22.10. bis 26.10.2012 | 05.11. bis 09.11.2012 |
| 19.11. bis 23.11.2012 | 17.12. bis 21.12.2012 |
| 14.01. bis 18.01.2013 | 04.02. bis 08.02.2013 |
| 11.02. bis 15.02.2013 | 25.02. bis 01.03.2013 |
| 11.03. bis 15.03.2013 | 25.03. bis 28.03.2013 |
| 15.04. bis 19.04.2013 | |
| Änderungen vorbehalten | |
Gebühren
| Lehrgangsgebühr 2.750 € | |
| Unterkunft im EZ 46 €/Tag | Unterkunft im DZ 32 €/Tag |
| Verpflegung 127,50 €/Woche | |
Der Gebührenbescheid über die Lehrgangsgebühr wird vor Beginn des Lehrgangs erhoben. Unterkunft und Verpflegung werden gesondert in Rechnung gestellt. Zusätzlich fallen Gebühren für Zulassung und Prüfungen an.
Abschlussprüfung als Externer
Die Abschlussprüfung kann auch ablegen, wer ohne entsprechende Berufsausbildung von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen wurde.
Wir empfehlen Ihnen zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung an einem Lehrgang teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie hier auf den Unterseiten.
Vor der Anmeldung zur Prüfung ist die Zulassung erforderlich (Zulassungsantrag).

