Prüfung
Zum 1. März 2005 sind die Verordnungen über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen:
- Geprüfte/-r Abwassermeister/-in
- Geprüfte/-r Wassermeister/-in
- Geprüfte/-r Meister/-in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
- Geprüfte/-r Meister/-in für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
vom 23. Februar 2005 in Kraft getreten. Damit wurde die bisherige Verordnung über die Prüfung zum Meister in der Ver- und Entsorgung abgelöst.
- Impressionen von der Verleihungsfeier der Meisterlehrgänge, 11.05.2012
- Impressionen von der Verleihungsfeier der Meisterlehrgänge, 11.05.2012
- Impressionen von der Verleihungsfeier der Meisterlehrgänge, 11.05.2012
- Impressionen von der Verleihungsfeier der Meisterlehrgänge, 11.05.2012
- Impressionen von der Verleihungsfeier der Meisterlehrgänge, 11.05.2012
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- Impressionen von der Verleihungsfeier der Meisterlehrgänge, 11.05.2012
- Impressionen von der Verleihungsfeier der Meisterlehrgänge, 11.05.2012
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- Impressionen von der Verleihungsfeier der Meisterlehrgänge, 11.05.2012
- Impressionen von der Verleihungsfeier der Meisterlehrgänge, 11.05.2012
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- Impressionen von der Verleihungsfeier der Meisterlehrgänge, 11.05.2012
- Impressionen von der Verleihungsfeier der Meisterlehrgänge, 11.05.2012
- Impressionen von der Verleihungsfeier der Meisterlehrgänge, 11.05.2012
- Impressionen von der Verleihungsfeier der Meisterlehrgänge, 11.05.2012
- Impressionen von der Verleihungsfeier der Meisterlehrgänge, 11.05.2012
- Impressionen von der Verleihungsfeier der Meisterlehrgänge, 11.05.2012
- Impressionen von der Verleihungsfeier der Meisterlehrgänge, 11.05.2012
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Meisterprüfung in den umwelttechnischen Berufen
Die Meisterprüfung gliedert sich in drei Teile.
Zulassungsvoraussetzungen zum Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikation"
| Vorbildung | Zulassungsvoraussetzungen |
|---|---|
| Fachkraft für Abwassertechnik oder Fachkraft für Wasserversorgungstechnik | mindestens ein Jahr Berufspraxis |
| Ver- und Entsorger | elektrotechnische Qualifikation, danach mindestens ein Jahr Berufspraxis |
| sonstiger anerkannter Ausbildungsberuf | elektrotechnische Qualifikation danach mindestens zwei Jahre Berufspraxis |
| sonstige | mindestens drei Jahre Berufspraxis, dann elektrotechnische Qualifikation, danach weitere zwei Jahre Berufspraxis |
Wichtig: Alle Bewerber, außer Fachkräfte für Abwassertechnik und Wasserversorgungstechnik sowie Elektrofachkräfte, müssen vor Zulassung zum Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" den Nachweis der elektrotechnischen Qualifikation und danach eine entsprechende Berufspraxis erbringen.
Zulassungsvoraussetzungen zum Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikation"
- abgelegter Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen", nicht länger als fünf Jahre zurückliegend
- mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den oben genannten Praxiszeiten
Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung
Der Nachweis soll vor der Prüfung "Handlungsspezifische Qualifikation" erbracht sein.
Prüfungsgebühren
| Grundlegende Qualifikation | 390 EUR |
| Handlungsspezifische Qualifikation | 730 EUR |
| Berufs- und arbeitspädagogischer Teil | 190 EUR |
| zzgl. Unterkunft und Verpflegung | |
Elektrotechnische Qualifikation
Die elektrotechnische Qualifikation kann bei der BVS, Umwelt und Technik in Lauingen mit anschließender Prüfung erworben werden. Bitte beachten Sie, dass dafür ein Zeitraum von mindestens einem halben Jahr eingeplant werden sollte (Lehrgang 3 Wochen, Bearbeiten des Pflichtenheftes auf der Anlage: ca. ein halbes Jahr).
Der Lehrgang zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" findet im Bildungszentrum Lauingen statt.
Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung
Die BVS bietet zur Vorbereitung auf die Prüfung folgende Lehrgänge an:
- Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum/zur Geprüften Abwassermeister/in
- Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum/zur Geprüften Wassermeister/in
Diese werden im BVS-Bildungszentrum Lauingen durchgeführt.









































