Verwaltungsangestellte
Angestelltenlehrgang I
Allgemeines
Grundlage des Angestelltenlehrgang I (AL I) und der Fachprüfung I (F I) ist die Lehrgangs- und Prüfungssatzung für Angestellte (LPSAng) vom 20. Juli 2004 (siehe unten).
Zielgruppe
In der Regel Mitarbeiter/-innen die aus anderen beruflichen Zweigen in den öffentlichen Dienst übergewechselt sind.
Voraussetzungen
Eine bestimmte Vorbildung oder Ausbildung wird nicht vorausgesetzt.
Kurzbeschreibung
Der AL I stellt eine Weiterqualifizierung dar und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung von Aufgaben, die mit denen des mittleren Dienstes vergleichbar sind. Der AL I wird während der Dienstzeit durchgeführt. Er besteht aus dem sog. Ortslehrgang mit Teilzeitunterricht (ca. 240 Unterrichtseinheiten, Dauer 1 Jahr), der dezentral angeboten wird, und einem ergänzenden Abschlusslehrgang (ca. 120 Unterrichtseinheiten, Dauer 4 Wochen).
Die F I ist die Erste Prüfung i. S. von § 17 Abs. 1 TVÜ-VkA i. V. mit § 25 BAT. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem fachpraktischen Teil und wird im Anschluss an den Abschlusslehrgang durchgeführt.
Hilfsmittel
Die zugelassenen Hilfsmittel ergeben sich aus der u. a. Hilfsmittelregelung. Die VSV Bayern sollte frühzeitig bestellt werden, damit sie bereits bei Lehrgangsbeginn verfügbar ist.
Termin und Ort
| Lehrgangsbeginn | ab 1. Januar |
| Lehrgangsorte | Augsburg, Bayreuth, Kempten, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim und Würzburg |
Gebühren
| Lehrgang | 3.040 € |
| Prüfung | 470 € |
| Unterkunft im DZ | 800 € (EZ-Aufschlag: 350 €) |
| Verpflegung | 532,50 € |
Anmeldung
Bitte melden Sie sich unter Verwendung des beim Lehrgang (z. B. AL I 2012/2013) hinterlegten Anmeldeformulars bis 30. September des Vorjahres an.

