- Allgemeines zur Abschlussprüfung
- Prüfungsorte
- Anmeldung zur Prüfung
- Berichtsheft - Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung
- Einladung/Zulassung zur Abschlussprüfung
- Prüfungsbereiche der schriftlichen Prüfung (§ 19 POVFA-K)
- Bekanntgabe der Schwerpunktfächer des 3. Prüfungsbereichs und wichtige Information zur fachpraktischen Prüfung
- Prüfungsbereiche der fachpraktischen Prüfung
- Hilfsmittel (Bestimmungen über die Benutzung von Hilfsmitteln vom Oktober 2002)
- Prüfungsablauf der schriftlichen Prüfung
- Prüfungsablauf der fachpraktischen Prüfung
- Verhalten während der schriftlichen Prüfung
- Rücktritt, Krankheit, Versäumnis
- Arbeitszeitverlängerung
- Ergänzungsprüfung ab 26.07.2012
- Prüfungsergebnis
- Prüfungsvorbereitung
- Freistellung für die Prüfungsvorbereitung
- Für den Fall des Nichtbestehens
- Akteneinsicht
- Nichtübernahme
- Ansprechpartner
Allgemeines zur Abschlussprüfung
| schriftlicher Teil | 22. und 23. Mai 2012 |
| praktischer Teil | 11. Juni bis 13. Juli 2012 |
| Ergänzungsprüfung | ab 26. Juli 2012 |
Prüfungsorte
| schriftlich | Augsburg, Bayreuth, München, Nürnberg, Regensburg, Würzburg |
| praktisch | München (voraussichtlicher Prüfungszeitraum 11. – 20. Juni 2012) |
| Augsburg (voraussichtlich 9. – 13. Juli 2012) | |
| Regensburg (voraussichtlich 18. – 26. Juni 2012) | |
| Nürnberg (voraussichtlich 21. Juni – 5. Juli 2012) |
Die genauen Adressen für eventuelle Hotelbuchungen der Prüfungslokale finden Sie demnächst hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungsanmeldung wurde bereits mit der Anmeldung zum Lehrgang vorgenommen! Jeder Auszubildende, der die Lehrgänge der BVS besucht, muss nicht mehr gesondert angemeldet werden. Externe Prüfungsteilnehmer verweisen wir auf die „Bekanntmachungen Prüfung 2012“, die Sie auf unserer Internetseite finden.
Berichtsheft - Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung
Das Führen des Berichtshefts ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss-prüfung. Das Berichtsheft muss lückenlos geführt werden.
Es ist nicht erforderlich, dass
- das Berichtsheft täglich geführt wird
- der Stundenplan von Berufsschule und BVS eingetragen wird
- das Berichtsheft zur Abschlussprüfung mitgebracht wird.
Im Januar/ Feburar 2012 wird die Zuständige Stelle Stichproben einfordern. In diesem Fall erhält der Ausbildungsleiter ein Anschreiben, mit der Bitte, dass Berichtsheft bei uns vorzulegen.
Einladung/Zulassung zur Abschlussprüfung
Sie erhalten die Prüfungszulassung ca. 4 Wochen vor Prüfungsbeginn. Diese erhält der Ausbildungsleiter. In dieser Prüfungszulassung ist enthalten, wo und wann die Prüfung stattfindet.
Prüfungsbereiche der schriftlichen Prüfung (§ 19 POVFA-K)
Die Fächer des 3. Prüfungsbereichs finden Sie hier!
Für die Inhalte der einzelnen Prüfungsgebiete verweisen wir auf die: „Hinweise aus den Prüfungsbelehrungen“, die Sie auf unserer Internetseite finden.
Bekanntgabe der Schwerpunktfächer des 3. Prüfungsbereichs und wichtige Information zur fachpraktischen Prüfung
Sehr geehrte Lehrgangsteilnehmerinnen,
sehr geehrte Lehrgangsteilnehmer,
wir dürfen Ihnen heute mitteilen, dass im
3. Prüfungsbereich
Allgemeines Verwaltungsrecht mit Öffentliche Sicherheit und Ordnung
geprüft wird.
Wichtige Information zur fachpraktischen Prüfung:
Bitte beachten Sie, dass Sie ab 2012 Ihre eigene VSV im Prüfungsgespräch als zulässiges Hilfsmittel verwenden können. Eine neutrale VSV der BVS steht nicht mehr zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Prüfung!!
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Matschl
Referentin im Geschäftsbereich Ausbildung
BVS
Ridlerstr. 75
80339 München
Telefon 089/54057-423
Telefax 089/54057-499
matschl@bvs.de
Prüfungsbereiche der fachpraktischen Prüfung
Sie erhalten einen Sachverhalt. Dieser Sachverhalt stammt aus der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung. Darunter sind folgende Ausbildungsgegenstände zu verstehen:
- Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts (Leistungs- und Eingriffsverwaltung). Als typische Rechtsgebiete werden hier im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung „Sozialhilferecht“ und „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ gelehrt
- Kommunalrecht
- Jeweils auch mit Fragen aus dem Allgemeinen Verwaltungsrecht
vgl. § 8 Abs. 3 Nr. 5 i.V.m. § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Frei-staates Bayern und Kommunalverwaltung v. 22.07.1999 (GVBl. S. 349)
Hilfsmittel (Bestimmungen über die Benutzung von Hilfsmitteln vom Oktober 2002)
Zugelassene Hilfsmittel sind das Grundwerk der VSV, die Formelsammlung und ein nicht programmierbarer Taschenrechner.
Rechtsstand der VSV ist die 129. Ergänzungslieferung!
Dieser Rechsstand ist für die VFA-K Abschlussprüfung 2012 verbindlich!
Für die zulässigen Kommentierungen lesen Sie bitte die „Hilfsmittelbestimmungen vom Oktober 2002“.
Eine Aufteilung auf mehrere Ordner ist erlaubt.
Bei Fragen zu zulässigen Kommentierungen kontaktieren Sie bitte die BVS-Geschäftsstelle! Sie können uns gerne eine E-Mail mit der eingescannten Seite schicken, wir werden schnellstmöglich antworten.
Prüfungsablauf der schriftlichen Prüfung
Bitte bringen Sie zur Prüfung unbedingt das Zulassungsschreiben und Ihren Ausweis mit.
Bitte kommen Sie rechtzeitig, mindestens eine halbe Stunde vor Prüfungsbeginn zu Ihrem Prüfungslokal. Erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Parkplatzsituation bzw. über die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Vor Ort kümmern sich ein Prüfungsleiter und die Prüfungsaufsichten um Sie.
Diese führen auch die Kontrolle der Hilfsmittel durch. Bei Prüfungen wird jede VSV angeschaut.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass unzulässige Hilfsmittel (somit auch unzulässige Kommentierungen) als Unterschleif gelten und zur Note ungenügend führen (§ 32 POVFA-K)!
Auch wenn eine unzulässige Kommentierung während einer Prüfungsaufgabe gefunden wird, die mit dem Gebiet nichts zu tun hat, wird die Note ungenügend vergeben!
Die Aufgabenbearbeitung muss anonym stattfinden. Sie schreiben pro Prüfungstag unter einer anderen Sitzplatznummer, diese erfahren Sie am Tag der Prüfung bei der Einlasskontrolle durch die Prüfungsaufsichten. Bitte schreiben Sie nicht mit Bleistift, roten oder grünen Stiften (§ 21 POVFA-K).
Bitte denken Sie daran, auf Ihren Bewertungsbögen die Sitzpatznummer und die Seitenzahlen zu schreiben.
Eine genaue Einweisung erhalten Sie am Prüfungstag durch die Prüfungsaufsicht.
Das täglich wechselnde farbige Konzeptpapier dient lediglich als Schmierpapier. Ihre Aufzeichnungen auf Konzeptpapier werden nicht eingesammelt und somit nicht bewertet.
Prüfungsablauf der fachpraktischen Prüfung
Bitte bringen Sie zur Prüfung unbedingt das Zulassungsschreiben und Ihren Ausweis mit.
Vor Ort kümmern sich die Prüfungsaufsichten um Sie.
Das Prüfungsgespräch einschließlich der Bearbeitungszeit soll für die Aufgabe nicht länger als 45 Minuten je Prüfung dauern. Damit gliedert sich die fachpraktische Prüfung in eine Vorbereitungsphase (Bearbeitung der Aufgabe) und das eigentliche Prüfungsgespräch.
Vorbereitungsphase
Ihnen wird zur gedanklichen Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt eine Vorbereitungszeit von 25 Minuten eingeräumt. Die Vorbereitungszeit verbringen Sie in einem eigens dafür vorgesehenen Raum. Dort wacht eine Aufsicht der BVS darüber, dass Sie sich ausweisen (Zulassungsschreiben, Personalausweis), die praktische Aufgabe bearbeiten und nach der Vorbereitungszeit ohne Kontaktaufnahme in den Raum gelangen, in dem sich die Prüfungskommission befindet. Aus organisatorischen Gründen werden mehrere Prüfungskommissionen pro Tag und Ort eingesetzt, so dass die Aufsicht zeitgleich mehrere Prüflinge betreut. In dieser Vorbereitungszeit sollen Sie mit den zugelassenen Hilfsmitteln (insbesondere seiner eigenen Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Bayern - VSV Bayern) den Sachverhalt beurteilen und Lösungen aufzeigen. Ihnen wird, wie in der Berufspraxis üblich, gestattet, sich stichwortartige Notizen (auf dem von der BVS zur Verfügung gestellten Konzeptpapier) zu machen.
Im Vorbereitungsraum sind Stifte und eine Flip-Chart vorhanden. Diese können zur bürgerorientierten Darstellung verwendet werden, wenn dies für den Sachverhalt sinnvoll erscheint.
Prüfungsgespräch
Nach Beendigung der Vorbereitungszeit bringt Sie die Aufsicht unmittelbar in den Raum, in dem die Prüfungskommission auf Sie wartet. Der Vorsitzende begrüßt Sie und stellt sich und die Kommission kurz vor. Ebenso erhalten auch Sie die Gelegenheit, zu Ihrer Person etwas zu sagen. Dabei sollte als Erstes natürlich eine kurze Vorstellung zur Person (Name, Dienstbehörde, evtl. aktuelles Sachgebiet, Übernahme nach Ausbildungsende) erfolgen.
Zunächst wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, Ihr Arbeitsergebnis, das Sie sich in der Vorbereitungsphase erarbeitet haben, bürgerorientiert darzustellen. Im Anschluss daran wird der Prüfer durch weiterführende Fragen das Prüfungsgespräch leiten. Die Medien, die Sie im Raum vorfinden, können Sie für die Darstellung verwenden, aber selbstverständlich nur, wenn dies für den Sachverhalt sinnvoll ist.
Bei einer maximalen Gesprächsdauer von 20 Minuten sollte die Darstellung des Ergebnisses in der Regel 10 Minuten dauern. In dieser Phase wird sich der Prüfer, entgegen der beruflichen Praxis, nur in unumgänglichen Fällen einschalten.
Die Prüfungsdauer von 20 Minuten soll nicht deutlich unterschritten und nicht überschritten werden.
Als Hilfsmittel steht dem Prüfling während des Gesprächs die eigene VSV Bayern zur Verfügung. Eine permanente Verwendung der VSV Bayern ist nicht vorgesehen. Auch ist das Zitieren von Rechtsvorschriften durch den Prüfling in der Regel nicht notwendig.
Zudem stehen im Prüfungsraum eine Flip-Chart zur Verfügung.
Die Bewertungskriterien finden Sie in den Unterlagen zu Ihrem Projekt aus der Projektwoche zur Vorbereitung auf die fachpraktische Prüfung.
Verhalten während der schriftlichen Prüfung
Bitte achten Sie während der Prüfung darauf, dass Sie die anderen Prüfungsteilnehmer nicht stören. Bitte achten Sie zum Beispiel auf die Lautstärke, wenn Sie auf Toilette gehen oder auch wenn Sie Getränke oder Essen auspacken.
Es darf immer nur einer den Prüfungsraum verlassen, um auf Toilette zu gehen. Die Prüfungsaufsichten überwachen das für Sie und vermerken die Zeit, während Sie den Raum verlassen auf Ihrer bearbeiteten Aufgabe.
Auch wenn Sie vor dem Prüfungsende mit dem Bearbeiten der Aufgabe fertig sind, müssen Sie bitte bis zum Ende der Bearbeitungszeit ruhig auf Ihrem Sitzplatz bleiben.
Erst der Prüfungsleiter beendet die Bearbeitungszeit! Dann müssen die Stifte weggelegt werden.
Sie dürfen den Raum erst verlassen, wenn der Prüfungsleiter alle Aufgaben hat und Sie auffordert zu gehen!
Bitte achten Sie am Ende der Prüfung darauf, den Raum ruhig zu verlassen, da Sie sonst eventuelle Teilnehmer mit Arbeitszeitverlängerung stören könnten.
Rücktritt, Krankheit, Versäumnis
Bitte informieren Sie umgehend die Geschäftsstelle, wenn Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können!
Bei Krankheit benötigen wir ein ärztliches Attest (§ 31 POVFA-K). Alle weiteren Informationen zum Ablauf erhalten Sie durch die Geschäftsstelle.
Arbeitszeitverlängerung
Sollten Sie einen Grad der Behinderung oder eine körperliche Behinderung, die die Fertigung der Prüfungsarbeiten erheblich beeinträchtigt, können Sie eine Verlängerung der Normalzeit aufgrund eines ärztliches Attests bei der BVS beantragen (§ 22 POVFA-K).
Wir bitten Sie, falls erforderlich, sich spätestens zum Abschlusslehrgang im April 2012 bei Frau Reuter (reuter@bvs.de; 089/54057425) zu melden. Alle Teilnehmer, die bereits für die Klausuren die Verlängerung haben, haben diese selbstverständlich OHNE weitere Veranlassung durch Sie auch bei der Prüfung!
Ergänzungsprüfung ab 26.07.2012
Sollten Sie im schriftlichen Teil zweimal die Note mangelhaft erzielt haben, haben Sie die Prüfung nicht bestanden, sind aber auch noch nicht durchgefallen. Sie haben die Chance in einem 15-minütigen mündlichen Ergänzungsgespräch eine der beiden Noten zu verbessern. Zum Ablauf des mündlichen Ergänzungsgesprächs verweisen wir auf die „Hinweise aus den Prüfungsbelehrungen“, die Sie auch auf unserer Internetseite finden.
Sollten Sie an der mündlichen Ergänzungsprüfung teilnehmen, wird Ihr Ausbildungsleiter ca. eine Woche vor dem Prüfungstermin angerufen. Dieser erhält dann von uns schnellstmöglich alle Unterlagen zur Prüfung.
Die Ergänzungsprüfung ist freiwillig, Sie müssen einen Antrag stellen, wenn Sie teilnehmen möchten. Dieser erhält Ihr Ausbildungsleiter mit den Unterlagen zur Ergänzungsprüfung.
Nehmen Sie nicht an der Ergänzungsprüfung teil, ist die Prüfung mit zweimal mangelhaft nicht bestanden.
Prüfungsergebnis
Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie mindestens in drei Prüfungsbereichen, sowie im Gesamtergebnis mindestens ausreichende Leistungen (4,50) erreicht haben. Wird ein Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Das Prüfungsergebnis wird Ihrem Ausbildungsleiter voraussichtlich Mitte August 2012 geschickt.
WIR BITTEN SIE, VORAB NICHT BEI UNS ANZURUFEN! WIR GEBEN TELEFONISCH KEINE AUSKUNFT ZU DEN ERGEBNISSEN UND MACHEN HIER AUCH KEINE AUSNAHMEN!
Sobald wir die Ergebnisse haben, werden diese schnellstmöglich verarbeitet und an Sie weitergeben!
Prüfungsvorbereitung
Durch den Stoffgliederungsplan, den Sie im 1. Voll-Lehrgang erhalten haben und auch auf unserer Internetseite finden, können Sie Ihr Wissen kontrollieren. Alles, was im „Stoffgliederungsplan“ aufgeführt ist, kann Thema der Abschlussprüfung sein – auch wenn es im Unterricht nicht behandelt wurde. Auch den Inhalt der Berufsschule – für den das Gleiche gilt – finden Sie im Anhang des Stoffgliederungsplans.
Zur Vorbereitung hilft Ihnen auch das Üben mit früheren Übungs- und Prüfungsaufgaben, die Sie auf unserer Internetseite im „Log-In-Bereich“ finden! Für die Abschlussprüfungen der BVS werden keine Lösungsanleitungen veröffentlicht.
Auch in der „apf“ finden Sie Übungs- und Testfragen! Lehrbücher sind in jedem Prüfungsgebiet vorhanden. Dort finden Sie ebenfalls viele Testfragen und Sie können Ihre noch offenen Fragen oft mit den Büchern lösen.
Wir möchten an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass Sie die Klausuren des 6. Voll-Lehrgangs wirklich unter prüfungsmäßigen Voraussetzungen bearbeiten sollten. Die Aufgaben sind vom Niveau so schwer wie die Abschlussprüfung und daher haben Sie einen guten Anhaltspunkt, wo Sie gerade stehen.
Freistellung für die Prüfungsvorbereitung
Nach § 12a TVAöD müssen Sie für die Prüfungsvorbereitung freigestellt werden. In der Regel sind dies zwei Tage. Diese Tage müssen nicht zusammenhängend genommen werden. Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob Sie in der Ausbildungsbehörde einen Platz zum Lernen einnehmen oder ob Sie an diesem Tag zu Hause lernen dürfen!
Fünf Tage können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn Sie während der drei Jahre nie im Ausbildungsbetrieb etwas für die schulische Ausbildung gemacht haben.
Für den Fall des Nichtbestehens
Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie mindestens in drei Prüfungsbereichen, sowie im Gesamtergebnis mindestens ausreichende Leistungen (4,50) erreicht haben. Wird ein Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Sollten Sie dieses Ziel nicht erreicht haben, erhalten Sie über Ihre Leistungen einen Nichtbestehensbescheid anstelle eines Zeugnisses (§ 29 POVFA-K). Dieser wird zusammen mit den Zeugnissen einheitlich in Bayern an einem Tag verschickt.
Sie können die Prüfung zweimal wiederholen (§ 30 POVFA-K). Das Ausbildungsende verlängert sich auf Ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung (§ 21 Abs. 3 BBiG). Die nächstmögliche Prüfung findet im Dezember 2012 statt.
Konkrete Informationen erhalten Sie mit dem Bescheid!
Akteneinsicht
Sie haben selbstverständlich das Recht, Ihre bearbeiteten Prüfungsaufgaben nach Aushändigung des Zeugnisses einzusehen. Sie haben die Möglichkeit, in der Geschäftsstelle der BVS; Ridlerstraße 75, 80339 München, bei Frau Reuter (reuter@bvs.de; 089/54057-425) einen Termin zur Einsichtnahme zu Vereinbaren.
Unsere Öffnungszeiten sind täglich von 9:00 – 15:00 Uhr. Bitte rufen Sie mindestens drei Tage vor dem gewünschten Termin bei uns an, damit wir für Sie alles vorbereiten können.
Es gibt grundsätzlich keine Möglichkeit, die Aufgaben für Sie zu kopieren bzw. Ihnen zu schicken!
Nichtübernahme
Sollten Sie nicht übernommen werden müsste Ihnen diese Mitteilung drei Monate vor Ausbildungsende (31.08.2012) gemäß § 16 Abs. 3 TVAöD durch den Arbeitgeber erfolgen.
Ansprechpartner
Wir stehen gerne für Fragen zur Verfügung:
Claudia Reuter (reuter@bvs.de) und
Sandra Matschl (matschl@bvs.de)
Bitte speichern Sie sich doch die Telefonnummer der Bayerischen Verwaltungsschule (Telefon 089/54057-0) in Ihrem Handy bis nach der Prüfung ab! So können Sie uns am Tag der Prüfung sofort er-reichen, wenn Sie zum Beispiel zu spät oder gar nicht zur Prüfung kommen können.


