Zulassungsverfahren der BVS
Für die Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene
Zielgruppe
Beamtinnen und Beamte, die in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, eingestiegen sind.
Voraussetzungen
Zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene des nichttechnischen Verwaltungsdienstes in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen und damit zum Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung - können Beamtinnen und Beamte nach Art. 37 LlbG zugelassen werden, wenn sie sich (bis zum 01.10.2012) in einer Dienstzeit (Art. 15 Abs. 1 Satz 1LlbG) von mindestens drei Jahren bewährt haben und ihnen in der letzten periodischen Beurteilung, die nicht länger als vier Jahre zurückliegen darf, gemäß Art. 58 Abs. 5 LlbG die Eignung für die Ausbildungsqualifizierung zuerkannt worden ist.
Kurzbeschreibung
as Zulassungsverfahren wird an zwei Tagen durchgeführt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben zwei schriftliche Aufsichtsarbeiten zu fertigen, die aus mehreren Teilen bestehen können.
Die Arbeiten sind so gestaltet, dass sie ein Urteil erlauben über
- Grundkenntnisse des allgemeinen Staats- und Verwaltungsrechts,
- staatsbürgerliches Wissen,
- Arbeitstempo, Arbeitssorgfalt,
- Auffassungsgabe, logisches Denkvermögen,
- schriftliche Ausdrucksfähigkeit und
- Belastbarkeit.
Termin, Ort und Gebühr
| 25. und 26. Januar 2012, München und Nürnberg | Prüfung € 330 (Stand 09/2008) |
Tipp
Zur Vorbereitung auf die Prüfung verweisen wir auf das Tagesseminar zur "Vorbereitung auf das Auswahlverfahren für den Aufstieg in die 3. Qualifikationsebene".

