Das Bild zeigt eine Unterrichtssituation, wo der Dozent einer Schülerin an ihrem Platz etwas erklärt. Das Bild zeigt eine Unterrichtssituation, wo der Dozent einer Schülerin an ihrem Platz etwas erklärt.

Gleichstellungsarbeit

Impulse und Chancen für die Dienststellen der Öffentlichen Verwaltung


Gleichstellungsbeauftragte sind in Bayern sowohl im kommunalen und staatlichen Bereich, als auch im mittelbaren Staatsbereich (z. B. Staatslotterie, Spielbanken, Bayerisches Rotes Kreuz) tätig.

Die Gleichstellungsarbeit befindet sich in den verschiedenen kommunalen und staatlichen Dienststellen in Bayern in einem sehr unterschiedlichen "Zustand": Das Spektrum reicht von professionalisierten Gleichstellungsstellen, die bereits seit vielen Jahren damit beschäftigt sind, Gleichstellungsarbeit in ihren Dienststellen zu implementieren, über Gleichstellungsbeauftragte, die weitgehend solistisch funktionieren, bis hin zu Dienststellen, in denen das Thema "Gleichstellung" noch neu ist oder auch bislang vernachlässigt wurde.

Politischer und gesetzlicher Auftrag der Gleichstellungsthematik

Die gesetzlichen Grundlagen für die Gleichstellungsarbeit sind:
- Art. 3 GG und Art. 118 Bayer. Verfassung
- Das 2006 unbefristet verlängerte Bayerische Gleichstellungsgesetz
Die verpflichtet Freistaat und Kommunen zur Umsetzung dieses Verfassungsauftrags: BayGlG Art. 2 Abs. 1: „Die Verwirklichung und Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Öffentlichen Dienst in Bayern wird unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gefördert. Ziel der Förderung ist insbesondere:

  • die Erhöhung der Anteile von Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer
  • die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern
  • auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer hinzuwirken.“

Dass der Gleichstellungsarbeit eine wichtige Funktion zukommt, belegen außerdem

  • die zahlreichen Aktivitäten vieler Gleichstellungsbeauftragter und die in die Wege geleiteten Entwicklungen der letzten 25 Jahre
  • die Empfehlungen der Regierung sowie die von der Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern im StMAS herausgegebene Arbeitshilfe: „Die Herausforderungen der Zukunft können nur von einer leistungsstarken, wandlungsfähigen und modernen öffentlichen Verwaltung gemeistert werden. Diese muss sich mit geeigneten Mitteln dem sich verschärfenden Wettbewerb um die besten Kräfte – gleich welchen Geschlechts –, der sich rasant verändernden dienstleistungsorientierten Arbeitswelt sowie der sich abzeichnenden demographischen Entwicklung stellen.“ (Vollzugshinweise zu den Änderungen des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes“ vom 30.8.2006, herausgegeben von der Leitstelle für die Gleichstellung für Frauen und Männern, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

Wie in der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag betont wurde, beruht die unbefristete Verlängerung und inhaltliche Verbesserung des BayGlG auf der Feststellung, dass die Ziele des Gesetzes noch nicht überall und vollständig umgesetzt werden. Um die Umsetzung in den Dienststellen zu unterstützen, wurden u. a. die Arbeitsbedingungen und Informationsrechte der Gleichstellungsbeauftragten verbessert.

Umsetzung in der Praxis

Es zeigt sich, dass Gleichstellungsbeauftragte in den verschiedenen Dienststellen unter sehr unterschiedlichen Arbeitsbedingungen tätig sind, was nicht zuletzt daran liegt, dass die Motivation für Gleichstellungsarbeit in den jeweiligen Verwaltungen unterschiedlich stark ausgeprägt ist. So wird ihre Beteiligung an Entscheidungen und ihre Einbindung in personalpolitische oder andere dienststellen-bezogenen Themen sehr unterschiedlich gehandhabt, und ihre Ausstattung mit Ressourcen wie Budget, Stunden-Freistellung, administrative Unterstützung, Fortbildung usw. ist ebenfalls sehr divers.

Anhand von quantitativen Erhebungen entsteht auf den ersten Blick zwar häufig der Eindruck, die Ziele des Gleichstellungsgesetzes seien weitgehend umgesetzt: der Anteil von Frauen im Berufsleben und teilweise in Führungsfunktionen hat sichtbar zugenommen, vielfältige Teilzeit-Modelle wurden realisiert und mehr Männer als je zuvor übernehmen Teile der Familienaufgaben.

Auf den zweiten und dritten Blick und bei genauerer qualitativer Untersuchung, so auch im Dritten Bericht über die Umsetzung des BayGlG, zeigen sich zahlreiche vertiefende und differenzierende Handlungsfelder. Unserer Einschätzung nach werden die Bedeutung und Tragweite dessen, was Gleichstellungsarbeit im Sinne einer innovativen Personal- und Organisationsentwicklung beabsichtigen und bewirken kann, also wichtige Chancen, die sich hieraus für die Dienststellen ergeben könnten, viel zu wenig genutzt.

Chancen und Nutzen für die öffentlichen Verwaltungen

Kommunen, staatliche Dienststellen und ihre Beschäftigten (Frauen wie Männer) profitieren einerseits von mehr Chancengerechtigkeit und den Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit durch:
- höhere Motivation
- höhere Leistungsfähigkeit
- höhere Arbeitszufriedenheit
- niedrige Fluktuationsquote
- niedrigere Krankheitsquote
- Realisierung von „work-life-balance“
- höhere Produktivität

Personalpolitisch und personalentwicklerisch profitieren die Dienststellen durch:
- leichtere Personalgewinnung (auch im Zuge des demographischen Wandels)
- Erhalt von Humankapital und Qualifikationen

Darüber hinaus können über die Themen Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit weitere, für die Verwaltung aktuelle Themen bearbeitet und optimiert werden:
- bessere Qualität der Dienstleistung sowie besseres Eingehen auf Wünsche und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen für alle Personalmitglieder
- Öffentlichkeitswirksamkeit; Verbesserung des Images
- Chancengerechtigkeit als wichtigen Wettbewerbsvorteil
- Verbesserung der Betriebskultur; Hier kann es z.B. um folgende Fragen gehen:

  • Wie gehen die Menschen innerhalb der Dienststelle insgesamt mit einander um?
  • Wie wird kommuniziert und zusammengearbeitet?
  • Was kann verbessert werden, um wirkliche Synergie von unterschiedlichen Qualitäten und Kompetenzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzustellen?

- Zudem ist die Vorbildrolle für die private Wirtschaft nicht zu vergessen!

Rolle und Bedeutung der Führungskraft

Entscheidend ist, dass die Umsetzung der Gleichstellungsziele sich nicht auf die Beratungs-, Impuls- und Kontrollfunktion der Gleichstellungsbeauftragten bzw. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beschränkt, sondern tatsächlich als Aufgabe der Dienststellen und damit als Führungsaufgabe wahrgenommen wird.

Die Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern führt dazu aus: „Gerade für Führungspersonal muss es selbstverständlich sein, aktiv für die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Erreichung der verfassungsrechtlichen Ziele einzutreten. Kompetenz auf diesem Gebiet gehört zu den grundlegenden Fähigkeiten, die von Führungskräften erwartet werden. Sowohl bei ihren personellen als auch den fachlichen Führungsaufgaben haben sie die `tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken sowie die Chancengleichheit in allen Aufgabenbereichen als durchgängiges Leitprinzip zu berücksichtigen` (wörtliche Übernahme aus dem Artikel 2 Abs. 3 des BayGlG). Besonders der letzte Punkt erfordert klar strukturierte Herangehensweisen, die neben einer geschlechtersensiblen Sichtweise eine quantitative und qualitative Folgenabschätzung seitens der an Verwaltungsprozessen und -produkten beteiligten Beschäftigten voraussetzt.“ (vgl. Vollzugshinweise)

Das aber setzt wiederum voraus, dass der Nutzen, den die Gleichstellungsthematik für die Dienststellen als Ganzes haben kann, gesehen und erfahren wird.
Voraussetzungen hierfür sind:

  • das Themengebiet „Gleichstellung“ tatsächlich als eine Querschnittsaufgabe zu verstehen, von der wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Organisation ausgehen können,
  • eine Verortung und Verankerung des Themengebietes auf der obersten Führungsebene der Dienststelle,
  • die tatsächliche Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben (vgl. BayGlG: Rechte der Gleichstellungsbeauftragten),
  • eine gezielte Auswahl und Qualifizierung der Gleichstellungsbeauftragten und Stellvertretungen,
  • Ressourcen, d.h. reelle Ausstattungen mit Freistellungsstunden, Budgets sowie Fortbildung.

„In der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung im Landtag wurde darauf hingewiesen, dass das Gesetz in seiner künftigen Form das Potential hat, die Gleichstellung von Frauen und Männern entscheidende Schritte voranzubringen, es aber entscheidend auf die Umsetzung der Vorgaben vor Ort ankommt. Besonders die inhaltliche Verstärkungen für alle Beschäftigten sowie verbesserte Arbeitsbedingungen und Informationsrechte für Gleichstellungsbeauftragte, kombiniert mit den vorhandenen Beteiligungsrechten, geben neue Möglichkeiten und Chancen. In diesem Zusammenhang wurde betont, dass die Gleichstellungsbeauftragten sowie ihre besondere Funktion in den Dienststellen und nach außen deutlich erkennbar sein müssen.“ (vgl. Vollzugshinweise)

Anforderungen an die Gleichstellungsbeauftragten

Die Komplexität der Aufgabenstellung der Gleichstellungsbeauftragten ist nicht zu unterschätzen. Diese reicht von der Stellungnahme zu „allen gleichstellungsrelevanten Themen“ über juristisch knifflige Fragen bei Personaleinstellungen, Beförderungen u.ä. über das Organisieren von Veranstaltungen und Projekten bis hin zur individuellen Beratung in psychosozialen, teilweise sehr belastenden persönlichen Fragen.
Gleichstellungsbeauftragte, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie alle in der Dienststelle Verantwortlichen müssen sich immer wieder mehr oder weniger im Alleingang eigene Wege durch den „Dschungel“ der Gleichstellungsarbeit suchen.
„Kompetenz in Gleichstellungsfragen setzt Wissen, Sensibilität und Bewusstsein voraus.“(vgl. Vollzugshinweise)
Unter anderem deswegen finden sich im BayGlG folgende Empfehlungen :
„Im Rahmen der Fortbildung sind auch die Themen Chancengleichheit, geschlechtersensible Sichtweise, Gleichstellung und Benachteiligung von Frauen am Arbeitsplatz vorzusehen. Diese Themen sind insbesondere bei Fortbildungsmaßnahmen für Beschäftigte, die im Organisations- und Personalwesen tätig sind, sowie für Beschäftigte in Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen vorzusehen.“ (Artikel 9 Abs. 4 BayGlG).
Aus einer im Frühjahr 2006 von der BVS durchgeführten Umfrage unter Gleichstellungsbeauftragten sowie aus zahlreichen mündlichen und schriftlichen Rückmeldungen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer wissen wir, dass der Bedarf an Fortbildungen unter den Gleichstellungsbeauftragten groß ist.
Basierend auf den vielseitigen Anforderungen bietet die BVS ein differenziertes Seminarangebot unterfahrene und erfahrene Gleichstellungsbeauftragte. Neben den Themenkreisen Gleichstellungsgesetz und Gender Mainstreaming umfasst das Schulungsangebot Qualifizierung zum Arbeits- und Tarifrecht und Kompetenzbildung im persönlichen Arbeitsstil.
Dieser Artikel ist in Kooperation mit den freiberuflichen Trainerinnen und Organisationsentwicklerinnen, Susanne Thalheim und Antje Hettler, sowie der Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration) entstanden. Frau Thalheim und Frau Hettler sind seit vielen Jahren unter anderem im Auftrag der BVS mit Fortbildungen für Gleichstellungsbeauftragte, Stellvertretungen, sowie für Führungskräfte tätig.

Seminarangebot und Anmeldung

Unser Seminarangebot zu dieser Seminarreihe finden Sie unter folgendem Link:
 
Seminare zur Gleichstellungsarbeit 

Wählen Sie den bequemsten Weg für Ihre Seminarbuchung und nutzen Sie unsere praktische Online-Anmeldung. Die Möglichkeit der Online-Anmeldung finden Sie beim jeweiligen Seminar unter dem oben aufgeführten Link. Selbstverständlich können Sie auch schriftlich bei uns anmelden.

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Teilnahme.

Zu den Seminarkosten der Seminarreihe „Gleichstellungsarbeit: Impulse und Chancen“ kann ein Kostenbeitrag beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) beantragt werden. Der Beitrag je Seminar beträgt für 2- und mehrtägige Seminare 150,- EUR, für 1-tägige Seminare 75,- EUR.

Der Antrag kann unter Vorlage der Teilnahmebescheinigung beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales – Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern – Winzererstr. 9, 80797 München innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme gestellt werden. Das erforderliche Formular erhalten Sie auf Anfrage von der BVS. Der Kostenbeitrag wird an die Dienststelle ausbezahlt. Die Kostenbeteiligung ist grundsätzlich auf ein Seminar pro Teilnehmerin / Teilnehmer (Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragter) und Kalenderjahr beschränkt und wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.

Für Fragen zur Kostenbeteiligung steht Ihnen Frau Weichelt, Telefon 089/1261-1309, E-Mail LG_buero@remove-this.stmas.bayern.de, zur Verfügung.