Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Rückkehr an den Arbeitsplatz

Einführung

Der Schritt zurück in die Arbeitswelt ist für langfristig erkrankte Beschäftigte oft schwierig und mit Hindernissen verbunden. Wie nehmen mich Kolleginnen und Kollegen auf? Wurden meine Aufgaben während meiner Abwesenheit erledigt? Was erwartet mich nun? Bin ich dem beruflichen Alltag wieder gewachsen? So könnten einige Fragen lauten, mit denen sich langfristig Erkrankte vor ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz beschäftigen. Seit 2004 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet (§ 167 Abs. 2 SGB IX), langfristig erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Eine nachhaltige Verankerung von BEM ist allerdings nicht nur eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, sondern vielmehr die Grundvoraussetzung für eine gesunde Wiedereingliederung von betroffenen Personen und den Erhalt der Leistungsfähigkeit von Behörden.

Zielgruppe

Führungskräfte, Personalleitungen, Mitarbeitende von Personalstellen, Personalratsmitglieder, Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragte

Ihr Nutzen

Sie kennen die gesetzliche Verankerung von Betrieblichem Eingliederungsmanagement sowie die daraus erwachsenden Fürsorgepflichten des Arbeitgebers und wissen um die Bedeutung für Betroffene und den Mehrwert für die Organisation. Sie haben ein Verständnis über Strategien und Vorgehensweisen zur Verankerung von BEM in behördlichen Strukturen und Abläufen. Es gelingt Ihnen, zusammen mit Rückkehrern Möglichkeiten zu entwickeln, um eine Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und einer weiteren Erkrankung am Arbeitsplatz vorzubeugen. Sie begreifen das Erstgespräch als eine entscheidende Basis für den folgenden Eingliederungsprozess und verfügen über adäquate Gesprächstechniken.

Inhalt

Fürsorgepflichten des Arbeitgebers nach § 167 Abs. 2 SGB IX Ziele im Betrieblichen Eingliederungsmanagement Nutzen für Betroffene und Mehrwert für die Verwaltung Dienstvereinbarung und Leitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement Beteiligung zuständiger Interessensvertretungen Das Erstgespräch als Kernelement und Erfolgsfaktor

Hinweis

Dieses Seminar ist ein Pflichtmodul der Weiterbildung "Beauftragte für Gesundheitsmanagement (BVS)". Das Seminar richtet sich ebenso an Personen, die sich im Bereich Gesundheitsmanagement losgelöst vom Weiterbildungslehrgang fortbilden möchten und kann also auch einzeln besucht werden.

Termine und Orte

27.09.2024 ( 09:00 ) bis 27.09.2024 ( 16:30 ) | Nr.: MI-24-231599
BVS-Bildungszentrum Nürnberg, Nürnberg

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 250,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Ihre Ansprechpartner

Sarah Kästner

Sarah Kästner
Organisation

089 54057-8603
089 54057-8699
kaestner@bvs.de

Sebastian Pagel

Sebastian Pagel
Produktverantwortung

089 54057-8694
089 54057-8699
pagel@bvs.de

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