Ermessensspielräume in der Sozialverwaltung
Zielgruppe
Erfahrene Beschäftigte der SGB II-Träger (Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung oder in kommunaler Trägerschaft) sowie auch Beschäftigte der SGB XII-Träger (Sozialamt/Sozialverwaltung)Voraussetzung
Grundlegende Kenntnisse im Verfahrensrecht und vorzugsweise der Besuch des Grundseminars "Bescheide, Rechtsbehelfe, Schreiben im SGB X"Ihr Nutzen
Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit dem "Ermessen". Mit Blick auf das Verfahrensrecht insgesamt haben wir uns gegen eine Teilung der Inhalte nach SGB XII bzw. SGB II entschieden. In der Veranstaltung wird über das Thema "Ermessen" umfassend informiert und alle Beteiligten erhalten einen vollständigen Einblick in die Materie. Es wird immer den ein oder anderen Punkt geben, der nicht für alle Beteiligten von gleichem Interesse ist, der das Wissen und Verständnis aber insgesamt abrundet.Inhalt
- Einsatz, Ausübung und Begründung des Ermessens - Ermessensnichtgebrauch/-fehlgebrauch/-überschreitung - Erörterung von Fällen aus der Praxis unter Berücksichtigung dieser Grundsätze, z.B. Übernahme von Miet- und Energieschulden, fehlende Mitwirkung nach § 66 SGB I und/oder weitere Beispiele aus dem Kreis der Teilnehmenden.Termine und Orte
30.09.2024 ( 09:00 ) bis 30.09.2024 ( 16:30 ) | Nr.: SO-24-230263
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 270,00 €
Verpflegung: 0,00 €
Ihre Ansprechpartner
Elena Vladimirova
Organisation
089 54057-8688
089 54057-8699
vladimirova@bvs.de
Christine Wiench
Produktverantwortung
089 54057-8659
089 54057-918659
wiench@bvs.de
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