Bilanzbuchhalter/-in kommunal (BVS)
Zielgruppe
Kämmerer/-innen, Mitarbeiter/-innen in kommunalen Finanzverwaltungen und Rechnungsprüfer/-innen
Zulassungsvoraussetzungen
Beamtinnen und Beamte in der Qualifikationsebene 3 oder 4 und Beschäftigte mit Fachprüfung II aus der öffentlichen Verwaltung werden zugelassen. Ferner können Beamtinnen und Beamte in der Qualifikationsebene 2, Verwaltungsfachangestellte und Beschäftigte mit Fachprüfung I mit mehrjähriger Verwaltungspraxis und Bewerber/-innen mit anderweitiger Vorbildung und mehrjähriger Berufspraxis zugelassen werden, wenn zu erwarten ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber das Ziel des Lehrgangs erreichen, insbesondere die geforderten Leistungsnachweise erbringen wird. Die Zulassung kann formlos mit der Anmeldung beantragt werden.
Ihr Nutzen
Sie erwerben die fachlichen Kompetenzen, um alle im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung und dem Haushaltsvollzug auf der Basis der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) anfallenden Arbeiten zu erledigen.
Sie beherrschen die Erstellung und Bewertung des Jahresabschlusses.
Sie können verantwortungsvolle Aufgaben, die bei der Einführung und dem Betrieb der doppelten kommunalen Buchführung erforderlich sind, übernehmen.
Sie sind mit den verschiedenen Aspekten im Zusammenhang mit der Ausgliederung/Privatisierung von Aufgaben vertraut und beherrschen die besonderen steuerrechtlichen Aspekte und deren Behandlung im Rechnungswesen der Kommunen.
Konzept
Der Lehrgang besteht aus vier Abschnitten.
Lehrgangsabschnitt 1:
- Grundzüge und Organisation der Buchführung
Lehrgangsabschnitt 2:
- Vermögenserfassung und –bewertung
- Steuerrecht
Lehrgangsabschnitt 3:
- Neuer kommunaler Haushalt
- Jahresabschluss
Lehrgangsabschnitt 4:
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Controlling
- Rechtsformen
Abschluss
Im Rahmen der Qualifizierung ist nach jedem Lehrgangsabschnitt ein dreistündiger Leistungsnachweis zu absolvieren (insgesamt vier). Die erfolgreichen Teilnehmer/-innen erhalten eine Urkunde mit der Bezeichnung „Bilanzbuchhalter/-in kommunal (BVS)“.
Einzelheiten zur Weiterbildung
Dauer
Der Lehrgang findet berufsbegleitend, in der Regel einmal wöchentlich statt, umfasst 384 Unterrichtseinheiten und dauert ca. 15 Monate.
Gebühren
Die Lehrgangsgebühr beträgt einschließlich Schulungsunterlagen und Leistungsnachweise 4.160 Euro.
Die Erhebung der Lehrgangsgebühr richtet sich nach der Gebührensatzung der Bayerischen Verwaltungsschule.
Termine | Orte | Lehrgangsnummern |
---|---|---|
Mai 2018 | München | Nr. 41118 |
Oktober 2018 | Nürnberg | Nr. 41218 |