Geprüfte/-r Kommunale/-Verkehrsüberwacher/-in (BVS)
Ruhender/Fliessender Verkehr
Die BVS hat in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis „Kommunale Verkehrsüberwachung“ beim Bayerischen Städtetag die Aus- und Fortbildung für die Kommunale Verkehrsüberwachung gründlich reformiert.
Die Neukonzeption hatte unterschiedliche Gründe. Diese lagen zum einen an den Rückmeldungen bisheriger Teilnehmerinnen und Teilnehmer über den umfangreichen Seminarinhalt in kurzer Zeit mit Themen, die sie erst später in der praktischen Überwachungstätigkeit benötigen oder beurteilen können. Zum anderen gaben die Dienststellen die Rückmeldung, dass relativ viel Zeit und Geld in die Grundausbildung investiert wird, das Überwachungspersonal letztlich aber oft eine recht geringe Verweildauer hat, u. a. bedingt durch die geringen Zukunftsperspektiven oder Aufstiegsmöglichkeiten.
Zahlreiche Kommunen investieren daher bisher eher wenig in die Ausbildung oder geben die Verkehrsüberwachung in die Hände externer Dienstleister, ohne deren Qualitätsstandard bei der Auswahl des eingesetzten Personals und der Überwachungstätigkeit beurteilen zu können.
Die Qualität der Überwachungsarbeit vor Ort und die Akzeptanz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung seitens der Bevölkerung wird aber von den Kommunen als eines der Aushängeschilder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verstanden, zumal gerade dieser Personenkreis von der Bevölkerung vor Ort besonders kritisch wahrgenommen wird.
Ziel der Neukonzeption ist daher, es einerseits den Kommunen zu ermöglichen, ihren Mitarbeiter/-innen durch die Erlangung des Zertifikats „Geprüfte/-r Kommunale/-r Verkehrsüberwacher/-in – Ruhender und/oder Fließender Verkehr (BVS)“ eine Perspektive zur weiteren Entwicklung zu bieten, andererseits eine hohe Qualität und Rechtssicherheit bei der Durchführung der Überwachungstätigkeiten sicher zu stellen.
Vorteile für die Kommunen
- Geringere Grund-Ausbildungskosten und mehr Flexibilität in der Weiterführung einer Ausbildung für Mitarbeiter/innen, die länger bei ihrem Arbeitgeber bleiben oder gefördert werden sollen
- Geringere Ausbildungs- und damit Abwesenheitszeit bei der Erstausbildung
- Weniger Inhalte, die zu einem Zeitpunkt fehlender Praxis für die Teilnehmer/-innen noch nicht verständlich sind
- Bei ausreichender Teilnehmerzahl können Module gerne auch bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden.

