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20.03.2009
Bekanntmachungen zum VFA-K
Folgende Bekanntmachungen sind im Bayerischen Staatsanzeiger erschienen:
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Ausbildungslehrgang VFA-K
Bekanntmachung der BVS vom 20.03.2009
Ausbildungslehrgang für Auszubildende im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter, Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung (Ausbildungslehrgang VFA-K)
1. Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
Nach § 34 BBiG hat der Ausbildende nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu beantragen. Der Antrag sollte der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) als zuständiger Stelle auf dem amtlichen Formular mit einer Ausfertigung des Vertrags und des Ausbildungsplans bis spätestens
3. August 2009 vorliegen.
Das Anmeldeformular ist ab Anfang Juni 2009 im Internet (www.bvs.de) abrufbar. An gleicher Stelle finden Sie auch Vorlagen für den Ausbildungsvertrag und den Ausbildungsplan.
Ausbildungsbehörden, von denen der BVS bereits eine Voranmeldung für die Eintragung oder die überbetriebliche Ausbildung vorliegt, erhalten die erforderlichen Vordrucke und weitere Informationen Anfang Juni 2009 unaufgefordert per Post.
Liegen alle Unterlagen vollständig vor, kann mit dem Eintragungsbescheid zum Beginn der Ausbildung Anfang September 2009 gerechnet werden.
2. Überbetriebliche Ausbildung
2.1 Lehrgang 2009/2012
Die BVS führt die überbetriebliche Ausbildung in Blocklehrgängen (Voll-Lehrgänge mit Verpflegung und Unterkunft) mit insgesamt 18 Wochen und 540 Unterrichtsstunden durch, die sich über die drei Ausbildungsjahre verteilen. Die Lehrpläne sehen die Vermittlung des Lernstoffs der betrieblichen Ausbildungsfächer und die fallbezogene Rechtsanwendung vor. Der erste Voll-Lehrgang beginnt im Januar 2010.
2.2 Anmeldung
Um einen Überblick über die Zahl der zu erwartenden Auszubildenden zu erhalten, bitten wir die Ausbildungsbehörden, möglichst bis 30. April 2009 eine formlose, schriftliche Voranmeldung unter Angabe der Behörden-Nummer an folgende Anschrift zu richten:
BVS, Geschäftsbereich Ausbildung,
Ridlerstraße 75, 80339 München.
Fax: 089/54057-499
E-mail: reuter@bvs.de;
Die verbindliche Anmeldung sollte der BVS bis 31. Juli 2009 vorliegen.
3. Gebühren
Die Gebühren für die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, für die Lehrgänge sowie für Unterkunft und Verpflegung richten sich nach der Gebührensatzung der BVS vom 24.03.2004 (StAnz. Nr. 14/2004) in der Fassung der letzten Änderung vom
12. Dezember 2007 (StAnz. Nr. 51/2007).
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| Die Gebühren betragen vorbehaltlich der Änderung der Gebührensatzung: |
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| - Eintragungsgebühr |
80,00 €
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- Lehrgangsgebühr
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| 1. Ausbildungsjahr |
1.530,00 €
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| 2. Ausbildungsjahr |
940,00 €
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| 3. Ausbildungsjahr |
1.870,00 €
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- für den 1., 2. und 5. Voll-Lehrgang (drei Lehrgangswochen im Internat)
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jeweils
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| - für die Unterkunft im Doppelzimmer |
522,00 €
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| - für die Verpflegung |
356,00 €
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- für den 3. und 4. Voll-Lehrgang (zwei Lehrgangswochen im Internat)
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jeweils
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| - für die Unterkunft im Doppelzimmer |
319,00 €
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| - für die Verpflegung |
234,50 €
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- für den 6.Voll-Lehrgang einschließlich Abschlusslehrgang
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(vier Lehrgangswochen im Internat)
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| - für die Unterkunft im Doppelzimmer |
725,00 €
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| - für die Verpflegung |
477,50 €
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- für die Projektwoche (eine Lehrgangswoche im Internat)
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| - für die Unterkunft im Doppelzimmer |
116,00 €
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| - für die Verpflegung |
113,00 € |
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Prüfungen 2009
Bekanntmachung der BVS vom 20.03.2009
Die Bayerische Verwaltungsschule (BVS) führt im Jahr 2009 folgende Prüfungen durch:
1. Zwischenprüfung für den Ausbildungsjahrgang 2007/2010
1.1 Prüfungstermin und Prüfungsorte
Die Prüfung findet während des dritten Voll-Lehrgangs am 13. März 2009 statt. Prüfungsorte sind grundsätzlich die Lehrgangsorte.
1.2 Anmeldung
Die Auszubildenden wurden von ihren Dienstbehörden bereits mit der Anmeldung zur überbetrieblichen Ausbildung 2007/2010 zur Prüfung angemeldet.
2. Abschlussprüfung für den Ausbildungsjahrgang 2006/2009
2.1 Prüfungstermine und Prüfungsorte
Die schriftliche Prüfung findet am 26. Mai und 27. Mai 2009 statt. Als Prüfungsorte sind Lauingen, Bayreuth, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg vorgesehen.
Augsburg ist 2009 kein Prüfungsort. Die Prüfung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Raum Augsburg findet im Bildungszentrum in Lauingen statt.
Die praktische Prüfung wird ab 15. Juni 2009 in Augsburg, ab 17. Juni 2009 in München und
ab 30. Juni 2009 in Nürnberg und in Regensburg durchgeführt.
Die Ergänzungsprüfung (zum schriftlichen Teil der Abschlussprüfung) nach § 19 Abs. 4 POVFA-K wird voraussichtlich ab dem 22.07.2009 in München und Nürnberg stattfinden.
2.2 Anmeldung
Die Teilnehmer an der überbetrieblichen Ausbildung 2006/2009 erhalten die Zulassung zur Abschlussprüfung und die Angaben zum Prüfungsort ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn. Für sonstige Bewerber sind Anmeldeformblätter bei der BVS, Geschäftsbereich Ausbildung, Ridlerstraße 75, 80339 München, Fax: 089/54057-499, E-mail: reuter@bvs.de, anzufordern.
3. Gebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt
für die Zwischenprüfung 120,-- €
für die Abschlussprüfung 290,-- €
(Gebührensatzung der BVS vom 24. März 2004, StAnz. Nr. 14/2004 in der Fassung der Änderung vom 12. Dezember 2007, StAnz. Nr. 51/2007).
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