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17.05.2010
ELV als Qualifizierung
Ein Instrument der Personalentwicklung und -qualifizierung
Die Angestelltenlehrgänge I und II (AL I und II) sind wichtige Bausteine in der öffentlichen Verwaltung. Die Zulassung von Bewerbern zu diesen Lehrgängen bedeutet für den Arbeitgeber eine Investition, die sich schnellstmöglich wieder gewinnbringend auszahlen soll. Vor diesem Hintergrund nimmt die professionelle Auswahl qualifizierter Nachwuchskräfte für den AL I und AL II bzw. die Qualifizierung von geeigneten Bewerbern einen hohen Stellenwert ein.
Zielgruppe:
Arbeitgeber, die unter mehreren Bewerbern für die Angestelltenlehrgänge I und II auszuwählen haben und Arbeitgeber, die mit Aufgaben der Personalentwicklung befasst sind.
Unser Konzept:
Um den Arbeitgebern ein nachprüfbares Instrument für die Vorauswahl der Bewerber an die Hand zu geben und um die Nachwuchskräfte gezielt qualifizieren zu können, bietet die BVS den Einführungslehrgang Verwaltung (ELV) an. Dieses Konzept wurde in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt München entwickelt und ist dort seit dem 01.09.2009 erfolgreich im Einsatz.
Der ELV-Lehrgang:
Der ELV ist ein Fernlehrgang über zehn Monate, der in zwei Schwierigkeitsgraden angeboten wird:
- ELV, Ziel AL I - Grundlehrgang, der auf die Teilnahme am AL I vorbereitet und
- ELV, Ziel AL II - Grund- und Aufbaulehrgang, der auf die Teilnahme am AL II vorbereitet.
Er beinhaltet jeweils folgende Fächer:
- Allgemeine Rechtskunde
- Bürgerliches Recht
- Staats- und Verfassungsrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Kommunalrecht
- Kommunale Finanzwirtschaft und Verwaltungsbetriebswirtschaft
Die BVS stellt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu den oben genannten Lehrgebieten Skripte zur Verfügung. Für die Zielrichtung AL II werden diese durch entsprechende Lehrbriefe ergänzt, die ermäßigt über die BVS bezogen werden können. Diese Unterlagen bilden den Rahmen für die Lerninhalte, die sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Eigenstudium aneignen.
Zur Lernerfolgskontrolle stellt die BVS in den Phasen I – III je Lehrgebiet Hausarbeiten über die Homepage zur Verfügung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen in den Phasen I und II jeweils drei Hausarbeiten bearbeiten und bis zum jeweils festgelegten Einreichungstermin bei der BVS zur Korrektur einreichen. Die Phase III dient zur Notenverbesserung.
Phase I:
Zeitraum: 01.09. – 31.12.
Einzureichende Hausarbeiten: 3
Einreichungstermin: 30.11.
Lösung im Netz: 01.12.
Phase II:
Zeitraum: 01.01. – 30.04.
Einzureichende Hausarbeiten: 3
Einreichungstermin: 31.03.
Lösung im Netz: 01.04.
Phase III:
Zeitraum: 01.05. – 30.06.
Einzureichende Hausarbeiten: x (zur Notenverbesserung)
Einreichungstermin: 31.05.
Lösung im Netz: 01.08.
Die Teilnahme am ELV war erfolgreich, wenn die Teilnehmerin/der Teilnehmer in den Phasen I und II je Lehrgebiet mindestens eine Hausarbeit zur Korrektur eingereicht und je Lehrgebiet mindestens eine ausreichende Bewertung (=Note 4) erhalten hat.
Die Einzelergebnisse werden Ihnen etwa fünf Wochen nach jeder Phase mitgeteilt, so dass Sie auch während des Lehrgangs noch die Möglichkeit haben, durch gezielte Gespräche Einfluss auf die Teilnehmer und das Endergebnis zu nehmen. Am Ende des Lehrgangs stellen wir Ihnen eine „Rangliste“ zur Verfügung, die die Zugangsvoraussetzungen und das Personalauswahlgespräch ergänzt.
Fazit:
Wir bieten Ihnen damit ein wirksames Instrument der Personalvorauswahl, welches zudem mehr Transparenz für die Bewerber bietet und den Teilnehmern die Chance gibt, sich während Ihrer Freizeit für Ihr berufliches Fortkommen zu qualifizieren. Damit wird der Grundstein für den erfolgreichen Abschluss im AL I bzw. II gelegt!
Gebühren:
Die Lehrgangsgebühr beträgt 560 €.
Kosten für die Lehrbücher werden gesondert in Rechnung gestellt.
Hinweis:
Auch für Quereinsteiger aus anderen Bundesländern oder für Beschäftigte, die nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit oder der Beurlaubung „Auffrischungsbedarf“ haben, ist der ELV optimal geeignet, um ihre Kenntnisse aus der öffentlichen Verwaltung wieder auf den aktuellen Stand zu bringen bzw. die Besonderheiten des bayerischen Rechts kennen zu lernen. Für diese Personengruppe besteht die Möglichkeit, jeweils zum 01.01., 01.05. oder 01.09. eines Kalenderjahres einzusteigen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Anmeldeformulare finden Sie hier!
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