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Marktrecht

16.04.2010

Änderungen in den Zuständigkeiten für Messen, Ausstellungen und Märkte zum 01.07.2010

Zusatztermine stehen fest!

Die Zuständigkeit für die Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkte ändert sich zum 01.07.2010. Sie wird von den Landratsämter auf die Gemeinden übertragen damit deren Kompetenzbereich gestärkt wird.

Für die Mitarbeiter/-innen, die sich zukünftig mit Titel IV der GewO beschäftigen müssen, haben wir kurzfristig zwei Tagesseminare für Sie eingeplant, bei denen Sie sich über die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und deren Handhabung in der Praxis informieren können.

Marktrecht

Inhalt
Einordnung des Marktrechts: Abgrenzung zum stehenden Gewerbe und zum Reisegewerbe Abgrenzung zum Flohmarkt Formen des Marktrechts: Messen Ausstellungen Großmarkt Spezialmarkt Jahrmärkte Volksfeste (§ 60 b GewO) Probleme des Marktrechts, wie Versagung oder Erteilung von Auflagen, dargestellt an Fallbeispielen

Termin, Ort und Seminarnummer - mit Link zur Online-Anmeldung
10.05.2010 Nürnberg, Nr. SI-10-118960
17.05.2010 München, Nr. SI-10-118961
ZUSATZTERMINE
17.05.2010 Würzburg, Nr. SI-10-119540
16.06.2010 Nürnberg, Nr. SI-10-119539
17.06.2010 München, Nr. SI-10-119530
23.06.2010 München, Nr. SI-10-119531

Link zu Online-Anmeldung

Gebühren
Seminar 135,00 EUR

Anmeldung

Senden Sie Ihre Anmeldung per E-Mail an kundenservice@bvs.de, schreiben Sie ein Telefax an 089/54057-599, per Post an BVS, Kundenservice, Ridlerstraße 75, 80339 München oder melden Sie sich am schnellsten online zum Seminar an.

 

Ihre Ansprechpartnerin

 

Referent/in

Michaela Thienemann, 
  Telefon 089/54057-620
  Telefax 089/54057-699
  E-Mail thienemann@bvs.de
 

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