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Neuerungen im Beamtenrecht

06.04.2009

Neuerungen im Beamtenrecht

Zusammenfassung wesentlicher Änderungen und Seminare!

Die Föderalismusreform hat zu grundlegenden Änderungen im Beamtenrecht geführt. Für Statusrechte und –pflichten der Beamten der Länder, Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts, sowie der Richter der Länder hat der Bund jetzt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz. Das Besoldungs- Versorgungs- und Laufbahnrecht liegt in der Landesgesetzgebungskompetenz.

Zum 01.04.2009 ist das Beamtenstatusgesetz in Kraft getreten, das jetzt die Statusrechte und –pflichten der Beamten regelt. Ebenfalls zum 01.04.2009 ist das neue Bayerische Beamtengesetz in Kraft getreten. Dieses ergänzt das Bundesrecht. Der Entwurf des Laufbahnrechts liegt vor. Das Inkrafttreten des Laufbahnrechts wird rückwirkend zum 01.04.2009 erfolgen.

Solange Bayern kein eigenes Besoldungs- und Versorgungsrecht erlässt, gelten BBesG und BeamtVG weiter, aber mit den eigenen bayerischen Besoldungstabellen.

Zusammenfassung wesentlicher Änderungen

  • Wegfall der Anstellung

    Bereits mit Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Probe oder auf Lebenszeit, d.h. mit der Einstellung wird ein Amt verliehen.

  • Veränderte Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Die bisherige Voraussetzung, Vollendung des 27. Lebensjahres, ist ersatzlos entfallen. Die Lebenszeiternennung erfolgt mit Ablauf der erfolgreichen Probezeit.

    Folgerungen für den Werdegang einer Beamtin/eines Beamten (am Beispiel des mittleren Verwaltungsdienstes, dargestellt an Mindestbeförderungswartezeiten)

  •  
    Datum Amts-/Dienst-bezeichnungen Art des Beamten-verhältnisses Amts-bezeichnungen
    ALT NEU

    01.11.09 Verwaltungssekretär z.A. BeaV auf Probe Verwaltungssekretär
    Zur Ableistung der Probezeit
    (Ende 31.10.11)

    Zuviele Rauten-Trenner
    01.11.11 Verwaltungssekretär BeaV auf Lebenszeit
    (bisher erst dann, wenn
    bei Ende der Probezeit
    27 Jahre alt)

    01.11.12 Verwaltungsobersekretär Verwaltungsobersekretär

    01.11.14 Verwaltungshauptsekretär Verwaltungshauptsekretär

    01.11.16 Verw.Amtsinspektor Verw.Amtsinspektor

  • Beförderung

    Ein Ernennungstatbestand „Beförderung“ liegt auch vor bei Verleihung eines anderen Amtes mit anderem Grundgehalt. Eine Änderung der Amtsbezeichnung ist nicht mehr Voraussetzung.

  • Allgemeiner Dienstzeitbeginn

    Es wird ein allgemeiner Dienstzeitbeginn festgesetzt. Ab diesem Tag laufen die Wartezeiten für die (erste) Beförderung und den Aufstieg.

  • Teilzeit/Beurlaubungen

    Der Mindestumfang einer familienpolitischen Teilzeitbeschäftigung hat sich verringert. Die Anrechnung der unterhälftige Teilzeit als Dienstzeit für Probezeit und Beförderungen wurde verändert. Die Gesamtdauer der Beurlaubung wurde ausgeweitet.

  • Zwangspensionierungsverfahren

    Das Zwangspensionierungsverfahren ist erheblich gestrafft worden.

    HIER finden Sie Seminare zu den Neuerungen im Beamtenrecht!

  •  

    Ihre Ansprechpartnerin

     

    Referent/in

    Dagmar Jeschke, 
      Telefon 089/54057-653
      Telefax 089/54057-699
      E-Mail jeschke@bvs.de
     

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