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Versammlungsstätten- verordnung
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Neue Versammlungsstättenverordnung – Auswirkungen auf die Organisation von Versammlungsstätten
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen in führender Funktion, die mit der Organisation von Veranstaltungen und der Vermietung und dem Betrieb von Versammlungsstätten (Schulaulen, Mehrzweckhallen, Bürgerhäuser, usw.) betraut sind.
Ihr Nutzen
Sie erfahren, ob die Vorschriften der geänderten Versammlungsstättenverordnung Auswirkungen auf die Organisation innerhalb ihrer Versammlungsstätten haben und Sie erhalten Hinweise, wie die Umsetzung der neuen Vorschriften aussehen muss. Außerdem wird Ihnen die Problematik der Betreiberhaftung erläutert und es werden Ihnen Hinweise gegeben, was zu tun ist, um Haftungsfälle weitestgehend zu vermeiden.
Inhalt
- Schutzziele der VStättV
- Grundlegende Bauvorschriften
(Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege, etc.)
- Grundlegende Betriebsvorschriften
- Betreiberpflichten allgemein und nach VStättV
- Verantwortliche Personen (Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Veranstalter,
sachkundige Aufsichtsperson)
- Personaleinsatz in der Versammlungsstätte
- Welche verantwortliche Person muss anwesend sein?
- Delegationsmöglichkeiten, Delegationspflichten nach VStättV
- Möglichkeiten der Umsetzung der VStättV in Versammlungsstätten
- Auswirkungen auf die Organisation von Veranstaltungen
Termin und Ort
21.04.2010, Nürnberg
Seminargebühr: 150,- Euro
HIER können Sie sich online anmelden!
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Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten
Zielgruppe
Hausmeister/-innen, Lehrer/-innen und sonstige Mitarbeiter/-innen von kommunalen und staatlichen Einrichtungen, die während des Betriebes der Versammlungsstätte anwesend sind und damit ggf.
die Funktion des Veranstaltungsleiters bzw. die Betreiberverantwortung für den Betreiber gemäß VStättV übernehmen.
Das Seminar empfiehlt sich aber auch für Mitarbeiter/-innen, die die Vermietung bzw. Belegung der Versammlungs- bzw. Sportstätte vornehmen.
Ihr Nutzen
Die Teilnehmer/-innen sollen in die Lage versetzt werden, in Zusammenarbeit mit einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.
Die Teilnehmer/-innen sollen nach dem Seminar in der Lage sein, Veranstaltungen gem. § 40 Abs. 5 Satz 2 VStättV zu betreuen und die Anwesenheitspflicht bei solchen risikoarmen Veranstaltungen abzudecken.
Inhalt
- Schutzziele der VStättV
- Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättV
(Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
- Grundlegende Bauvorschriften der VStättV
- (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
Unfallverhütungsvorschrift GUV-V C 1
- „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“
- Erkennen von Gefährdungen, insbesondere Gefährdungen bei Sportveranstaltungen
- Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
- Einsatz von Sachkundigen Aufsichtspersonen
- Verantwortung der Sachkundigen Aufsichtsperson
- Vorbeugender Brandschutz
- Praktische Übungen (Umsetzung von Bühnenanweisungen) in einer Versammlungsstätte
- Begehung einer Versammlungsstätte
- Erfahrungsaustausch
Termin und Ort
22. bis 23.04.2010, Dachau
Seminargebühr: 346,- Euro
HIER können Sie sich online anmelden!
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