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Versammlungsstätten- verordnung

26.01.2010

Seminare zur VStättV

Die novellierte Versammlungsstättenverordnung (VStättV), die in Bayern zum 1.1.2008 in Kraft getreten ist, stellt erhöhte Anforderungen an das Personal von Versammlungsstätten und an Veranstalter. Die Sicherheit der Besucher hat höchste Priorität.

Die VStättV gilt für alle Versammlungsstätten, deren Räume einzeln oder insgesamt mehr als 200 Besucher fassen. Dies ist zum Beispiel bei fast allen Bürgerhäusern, Stadthallen, Schulaulen, Schulfoyers und Mehrzweckhallen der Fall.

Die VStättV stellt erhöhte Anforderungen vor allem an die Führungskräfte dieser Versammlungsstätten. Diese übernehmen in der Regel die Betreiberverantwortung und sind für den optimalen Ablauf in der Versammlungsstätte verantwortlich.

Dies fordert mehr Eigenverantwortung und birgt die Gefahr der persönlichen Haftung bei Betreibern und Führungskräften von Versammlungsstätten. Aber auch sonstige Mitarbeiter/-innen, die mit dem Betrieb der Versammlungsstätte befasst sind, sehen sich einer erhöhten Verantwortung ausgesetzt.

Im Folgenden stellen wir Ihnen das Seminarangebot der BVS zu dieser Thematik vor.

Neue Versammlungsstättenverordnung – Auswirkungen auf die Organisation von Versammlungsstätten

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen in führender Funktion, die mit der Organisation von Veranstaltungen und der Vermietung und dem Betrieb von Versammlungsstätten (Schulaulen, Mehrzweckhallen, Bürgerhäuser, usw.) betraut sind.

Ihr Nutzen

Sie erfahren, ob die Vorschriften der geänderten Versammlungsstättenverordnung Auswirkungen auf die Organisation innerhalb ihrer Versammlungsstätten haben und Sie erhalten Hinweise, wie die Umsetzung der neuen Vorschriften aussehen muss. Außerdem wird Ihnen die Problematik der Betreiberhaftung erläutert und es werden Ihnen Hinweise gegeben, was zu tun ist, um Haftungsfälle weitestgehend zu vermeiden.

Inhalt

  • Schutzziele der VStättV
  • Grundlegende Bauvorschriften
    (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege, etc.)
  • Grundlegende Betriebsvorschriften
  • Betreiberpflichten allgemein und nach VStättV
  • Verantwortliche Personen (Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Veranstalter,
    sachkundige Aufsichtsperson)
  • Personaleinsatz in der Versammlungsstätte
  • Welche verantwortliche Person muss anwesend sein?
  • Delegationsmöglichkeiten, Delegationspflichten nach VStättV
  • Möglichkeiten der Umsetzung der VStättV in Versammlungsstätten
  • Auswirkungen auf die Organisation von Veranstaltungen

Termin und Ort

21.04.2010, Nürnberg
Seminargebühr: 150,- Euro
HIER können Sie sich online anmelden!

Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten

Zielgruppe

Hausmeister/-innen, Lehrer/-innen und sonstige Mitarbeiter/-innen von kommunalen und staatlichen Einrichtungen, die während des Betriebes der Versammlungsstätte anwesend sind und damit ggf.
die Funktion des Veranstaltungsleiters bzw. die Betreiberverantwortung für den Betreiber gemäß VStättV übernehmen.

Das Seminar empfiehlt sich aber auch für Mitarbeiter/-innen, die die Vermietung bzw. Belegung der Versammlungs- bzw. Sportstätte vornehmen.

Ihr Nutzen

Die Teilnehmer/-innen sollen in die Lage versetzt werden, in Zusammenarbeit mit einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.

Die Teilnehmer/-innen sollen nach dem Seminar in der Lage sein, Veranstaltungen gem. § 40 Abs. 5 Satz 2 VStättV zu betreuen und die Anwesenheitspflicht bei solchen risikoarmen Veranstaltungen abzudecken.

Inhalt

  • Schutzziele der VStättV
  • Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättV
    (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
  • Grundlegende Bauvorschriften der VStättV
  • (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
    Unfallverhütungsvorschrift GUV-V C 1
  • „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“
  • Erkennen von Gefährdungen, insbesondere Gefährdungen bei Sportveranstaltungen
  • Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
  • Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
  • Einsatz von Sachkundigen Aufsichtspersonen
  • Verantwortung der Sachkundigen Aufsichtsperson
  • Vorbeugender Brandschutz
  • Praktische Übungen (Umsetzung von Bühnenanweisungen) in einer Versammlungsstätte
  • Begehung einer Versammlungsstätte
  • Erfahrungsaustausch

Termin und Ort

22. bis 23.04.2010, Dachau
Seminargebühr: 346,- Euro
HIER können Sie sich online anmelden!

 

Ihr Ansprechpartner

 

Referent/in

Anton Miehling, 
  Telefon 089/54057-260
  Telefax 089/54057-699
  E-Mail miehling@bvs.de
 

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