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Allgemeine Geschäftsbedingungen
des BVS-Bildungszentrums Holzhausen am Ammersee (BVS-BZ)
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Anmietung von Gästezimmern, Tagungs-, Bankett- und Veranstaltungsräumen und die damit verbundenen Leistungen und Lieferungen des BVS-Bildungszentrums Holzhausen am Ammersee (BVS-BZ) zum Zweck der Durchführung von Veranstaltungen.
2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Gästezimmer, Tagungs- Bankett- oder Veranstaltungsräume bestellt und mit einer schriftlichen Reservierungsbestätigung (ggf. auch per E-Mail) dem Veranstalter oder Besteller zugesagt worden sind.
Falls eine Reservierungsbestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, gilt der Vertrag mit der Bereitstellung der Räume als abgeschlossen.
Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Bestellung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für beide Vertragspartner dann verbindlich, wenn der Veranstalter oder Besteller nicht innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Reservierungsbestätigung schriftlich widerspricht.
Ist der Besteller nicht selbst der Veranstalter, so haftet er zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Das BVS-BZ haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist auf Leistungsmängel beschränkt, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des BVS-BZ zurück zu führen sind. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit.
3. Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen
Das BVS-BZ ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom BVS-BZ zugesagten Leistungen zu erbringen. Reservierte Räume stehen dem Veranstalter nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der gebuchten Räume über den schriftlich vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des BVS-BZ.
Reservierte Gästezimmer stehen dem Gast grundsätzlich von 12:00 Uhr am Anreisetag bis 10:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das BVS-BZ das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.
Rechnungen des BVS-BZ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das BVS-BZ berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem BVS-BZ der eines höheren Schadens vorbehalten.
Das BVS-BZ ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
4. Rücktritt des BVS-BZ
Das BVS-BZ ist berechtigt insbesondere dann vom Vertrag zurückzutreten, wenn
- höhere Gewalt oder andere vom BVS-BZ nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich bzw. unzumutbar machen,
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. über den Veranstalter oder den Zweck der Veranstaltung) gebucht wurden,
- es begründeten Anlass zu den Annahme gibt, dass durch die gebuchte Veranstaltung der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder der gute Ruf des BVS-BZ beeinträchtigt werden kann.
Das BVS-BZ hat den Veranstalter oder Besteller von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bereits erbrachte Gegenleistungen des Veranstalters werden unverzüglich erstattet.
Schadensersatzansprüche des Veranstalters gegenüber dem BVS-BZ sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Nichterfüllung und Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter
Erfüllt der Veranstalter den Vertrag nicht (Absage der Veranstaltung, Nichterscheinen usw.), so ist das BVS-BZ berechtigt, pauschalen Schadensersatz zu verlangen.
In den Fällen, in denen das BVS-BZ wegen Rücktritt vom Vertrag oder anderer Beendigungsgründe zum Ersatz pauschalen Schadens berechtigt ist, gelten folgende Sätze als vereinbart:
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| Veranstaltungen mit Übernachtungen |
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| Zeitpunkt |
Arrangement laut Vereinbarung |
| ab 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn |
50 %
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| ab 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn |
80 %
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| ab 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn |
90 %
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Der Schadensersatz vermindert sich in dem Umfang, in dem es dem BVS-BZ gelingt, die Gästezimmer, Tagungs-, Bankett- oder Veranstaltungsräume anderweitig zu vermieten.
6. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem BVS-BZ mitgeteilt werden. Die Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 10 % wird vom BVS-BZ bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 10 % zugrunde gelegt.
Bei einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Verschieben sich ohne die Zustimmung des BVS-BZ die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das BVS-BZ zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.
7. Schäden oder Verluste
Der Veranstalter haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte, Teilnehmer und Besucher der Veranstaltung oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Es obliegt dem Veranstalter, Versicherungen abzuschließen, die dieses Risiko abdecken. Das BVS-BZ kann im Einzelfall den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
Damit Beschädigungen vermieden werden, ist es nicht gestattet, Dekorationsmaterial, Seminarunterlagen oder sonstige Gegenstände an Wänden, Türen oder Fenstern zu be-festigen. Der Veranstalter haftet dafür, dass Dekorationsmaterial oder die sonstigen Gegenstände den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
Das BVS-BZ haftet für Verlust oder Schäden an mitgebrachten Gegenständen des Veranstalters, seiner Mitarbeiter, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner Besucher, Kunden oder Gäste nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz. Die Haftung für normale Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
8. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Sitz des BVS-BZ. Gerichtsstand ist München. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist auf diesen Vertrag anwendbar.
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