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Allgemeines Verwaltungsrecht
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Vorbemerkung
Das »Allgemeine Verwaltungsrecht«, das Gegenstand dieses Lehrbuches ist, beschäftigt sich mit Grundfragen des Wesens der öffentlichen Verwaltung, ihres Tätigwerdens und ihres Verhältnisses zum Bürger. Dementsprechend werden sich die Erörterungen dieses Buches im Wesentlichen an folgenden Fragestellungen orientieren:
Was ist das, die »öffentliche Verwaltung«?
Was macht sie im Einzelnen?
Wie hat sie sich dabei zu verhalten?
Was kann der Bürger gegen ihr Tun unternehmen?
Sich mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht zu beschäftigen bedeutet, sich mit Rechtsregeln befassen zu müssen. Ein Verwaltungsbediensteter soll bei der Beurteilung eines schwierigen Rechtsproblems einmal gesagt haben: »Greifen wir zum Äußersten, blicken wir ins Gesetz!« In Wahrheit ist der Blick ins Gesetz aber gerade das nächstliegende
Mittel, sich mit einer Rechtsmaterie zu beschäftigen. Das Gesetz ist das erste und beste Lehrbuch für denjenigen, der das allgemeine Verwaltungsrecht erlernen will. Das vorliegende Lehrbuch soll helfen, die einschlägigen rechtlichen Regelungen durchschaubar zu machen. Als methodische Grundregel für die Arbeit mit diesem Lehrbuch
gilt daher:
Soweit im Rahmen dieses Lehrbuches Rechtsvorschriften zitiert werden, lesen Sie zunächst diese Bestimmungen aufmerksam durch!
Weitere didaktische und methodische Hinweise (nicht nur) zur Erarbeitung und systematischen Aufbereitung des Gesetzestextes enthält dieses Lehrbuch in Kursivschrift. Soweit bei Vorschriften eine bestimmte Prüfungsreihenfolge zu beachten ist, sind die jeweils zu prüfenden Punkte gekennzeichnet.
Im Kleindruck finden Sie anschauliche praktische Beispiele zum besseren Verständnis des Lehrstoffs.
Kontrollfragen am Ende sachlich zusammenhängender Erörterungen sollen es Ihnen ermöglichen, selbst zu prüfen, ob Sie den Lehrstoff erfasst haben. Die Antworten zu den Kontrollfragen befinden sich im Anhang.
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