Das Kommunalrecht ist ein Stoffschwerpunkt in allen Ausbildungslehrgängen der BVS. Diese Einführung steht allen Teilnehmern der Lehrgänge der BVS zur Verfügung. Stoffumfang und Lernziele der verschiedenen Lehrgänge können daher nicht allein dieser Einführung entnommen werden. Der maßgebliche Rahmen findet sich vielmeht in den Stoffgliederungsplänen für die einzelnen Lehrgänge.
Die Gliederung dieser Einführung folgt nicht der Gliederung der Kommunalgesetze. Das erste Kapitel über die wesentlochen Rechtsquellen wendet sich an Leser, die bereits einen Einblick in das Kommunalrecht gewonnen haben, aber ihr Verständnis und die Möglichkeit der Argumentation erweitern wollen.
Das zweite Kapitel über die kommunalen Körperschaften und ihre Organe vermittelt einen systematischen Überblick über das Kommunalwesen in Bayern und schließt den Bereich der kommunalen Zusammenarbeit ein.
Die weitere Darstellung behandelt das Recht der kommunalen Gebietskörperschaften nach Sachbereichen im Querschnitt: das bedeutet, dass z.B. der Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters sogleich folgt, wie die Regelung für den Landrat und den Bezirkstagspräsidenten gestaltet ist. Damit soll die vergleichende Betrachtung erleichtet werden. Besonderheiten werden so deutlicher erkennbar.
Der Anhang dieser Einführung enthält eine Auflistung der Aufgaben der verschiedenen Gebietskörperschaften, zusammengestellt von Verwaltungsdirektor Karl Weißenbach, Leiter des Geschäftsbereiches Bildungszentren der BVS.
Ersteller
Gerhard Sarow, Vorstand a. D., Bayerische Verwaltungsschule
Hans Stimpfl, ehemaliger hauptamtlicher Lehrer an der BVS.
Gegenreferent:
Dr. Hermann Büchner, Regierungsdirektor, Fachoberschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern