Der Lehrbrief „Allgemeines Sicherheits- und Polizeirecht“ (Band 4) ist mittlerweile „in die Jahre gekommen“ und zum Teil durch Rechtsänderungen überholt. Ein neues vollständiges Lehrbuch soll aber erst entstehen, wenn die seit Langem angekündigte Reform des bayerischen Sicherheitsrechts stattgefunden hat. Die Bayerische Verwaltungsschule möchte daher mit der vorliegenden Schrift sowohl den Teilnehmern der Ausbildungsgänge als auch allen Dozenten aktuelle Hilfestellung für den Bereich der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung geben. Die inhaltliche Darstellung und Gliederung orientiert sich an den Inhalten und dem Aufbau der Stoffgliederungspläne. Sie hat zum Ziel, sämtliche Inhalte, die in Ausbildung und Prüfung bei der Bayerischen Verwaltungsschule relevant sind, abzubilden. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt im Handeln der Sicherheitsbehörden des Art. 6 LStVG und der für diese Behörden in Betracht kommenden Handlungsformen. Diese Schwerpunktbildung trägt dem Umstand Rechnung, dass die BVS für die allgemeine Innere Verwaltung und nicht für den Polizeivollzugsdienst ausbildet.
Die Konzeption dieser Schrift begrenzt den Umfang. Es wurde daher auf die Darstellung des Meinungsstandes in Literatur und Rechtsprechung verzichtet. Dies bleibt einem künftigen Lehrbuch vorbehalten.
Da das Recht der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts ist, wird der Leser besonderen Gewinn aus der Lektüre und Arbeit mit dem vorliegenden Werk ziehen, der die Grundlagen des Allgemeinen Verwaltungsrechts einigermaßen sicher beherrscht. An wichtigen Schlüsselstellen werden daher die Bezüge zum Allgemeinen Verwaltungsrecht dargestellt. Dringend empfohlen sei aber die ergänzende Lektüre des Lehrbuchs „Allgemeines Verwaltungsrecht“ (Band 3).
Ersteller
Michael Conrad, Verwaltungsdirektor bei der Bayerischen Verwaltungsschule
Gegenreferent:
Günter Haslbeck, Verwaltungsfachwirt bei der Bayerischen Verwaltungsschule