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Prüfung

Zum 1. März 2005 sind die neuen Verordnungen über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen:

  • Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin
  • Geprüfter Wassermeister/Geprüfte Wassermeisterin
  • Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
  • Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
vom 23. Februar 2005 in Kraft getreten. Damit wurde die bisherige Verordnung über die Prüfung zum Meister in der Ver- und Entsorgung abgelöst.

"Abwassermeister/in und Wassermeister/in"

Die neue Meisterprüfung gliedert sich in drei Teile. Die erste Prüfung nach der neuen Verordnung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" wurde im Dezember 2006 durchgeführt.

Die Verordnungen stehen auf unserer Formular-Seite zum Download bereit.

Zulassungsvoraussetzungen zum Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikation"

 
Fachkraft für Abwassertechnik
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
mindestens ein Jahr Berufspraxis

Ver- und Entsorger elektrotechnische Qualifikation, danach mindestens ein Jahr Berufspraxis

sonstiger anerkannter Ausbildungsberuf elektrotechnische Qualifikation danach mindestens zwei Jahre Berufspraxis

sonstige mindestens drei Jahre Berufspraxis, dann elektrotechnische Qualifikation, danach weitere zwei Jahre Berufspraxis

Wichtig!

Alle Bewerber, außer Fachkräfte für Abwassertechnik und Wasserversorgungstechnik sowie Elektrofachkräfte, müssen vor Zulassung zum Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" den Nachweis der elektrotechnischen Qualifikation und danach eine entsprechende Berufspraxis erbringen.

Zulassungsvoraussetzungen zum Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikation"

  • abgelegter Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen", nicht länger als fünf Jahre zurückliegend
  • mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den oben genannten Praxiszeiten

Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung

Der Nachweis soll vor der Prüfung "Handlungsspezifische Qualifikation" erbracht sein.

Prüfungsgebühren

 
Grundlegende Qualifikation 390 EUR
Handlungsspezifische Qualifikation 730 EUR
Berufs- und arbeitspädagogischer Teil 190 EUR
zzgl. Unterkunft und Verpflegung

Elektrotechnische Qualifikation

Die elektrotechnische Qualifikation kann bei der BVS, Umwelt und Technik in Lauingen mit anschließender Prüfung erworben werden. Bitte beachten Sie, dass dafür ein Zeitraum von mindestens einem halben Jahr eingeplant werden sollte (Lehrgang 3 Wochen, Bearbeiten des Pflichtenheftes auf der Anlage: ca. ein halbes Jahr).

Der Lehrgang zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten findet im Bildungszentrum Lauingen statt. Informationen dazu finden Sie unter Lehrgang zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Lehrgang zum Meister in den Umwelttechnischen Berufen

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung zum/zur Geprüften Abwassermeister/in und zum/zur Geprüften Wassermeister/in werden im BVS-Bildungszentrum Lauingen durchgeführt.

Informationen dazu finden Sie unter Vorbereitungslehrgang Abwassermeister
und Vorbereitungslehrgang Wassermeister.

 

Ihre Ansprechpartner zur Zulassung zur Prüfung

 

Referent/in

Robert Holaschke, 
  Telefon 089/54057-435
  Telefax 089/54057-499
  E-Mail holaschke@bvs.de
 

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Assistenz

Martina Wiederuh, 
  Telefon 089/54057-450
  Telefax 089/54057-499
  E-Mail wiederuh@bvs.de
 

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