Hinweis
Die Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen (BGBl. 2023 I Nr. 395 vom 22.12.2023) betrifft auch die zehn- bzw. dreizehnwöchigen Vorbereitungslehrgänge der nach § 45 Abs. 2 BBiG zugelassenen Externen Prüfungsteilnehmenden. Eine Umstellung der Lehrinhalte mit entsprechend angepasster Abschlussprüfung sowie die Einführung der neuen Berufsbezeichnung „Umwelttechnologe/Umwelttechnologin“ erfolgt erstmalig für die im Sommer 2026 startenden Vorbereitungslehrgänge. Alle bis dahin startenden und laufenden Lehrgänge werden nach dem Berufsbild der bisherigen „Fachkraft in den umwelttechnischen Berufen“ unterrichtet und geprüft.
Der Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zu "Fachkräfte für Abwassertechnik" mehr
Der Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zu "Fachkräfte für Wasserversorgungstechnik" mehr
Der Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zu "Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft" mehr
Abschlussprüfung für Externe
Die Abschlussprüfung kann auch ablegen, wer ohne entsprechende Berufsausbildung von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen wurde.
Wir empfehlen Ihnen zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung an einem Lehrgang teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie hier auf den Unterseiten.
Eine Zulassung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist notwendig.
Bitte setzen Sie sich vor Anmeldung zum Lehrgang zur Abklärung der individuellen Zulassungsvoraussetzungen mit der zuständigen Stelle (Prüfungswesen) in Verbindung.
Ansprechpartner:
Robert Holaschke, Telefon 09072 71-1701, holaschke@remove-this.bvs.de