Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten
Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung (VFA-K)
Zielgruppe & Voraussetzungen
Auszubildende in einem Berufsausbildungsverhältnis bei staatlichen und kommunalen Ausbildungsbehörden. Eine Bestimmte Vorbildung wird nicht vorausgesetzt.
Kurzbeschreibung
Auszubildende zum/zur Verwaltungsfachangestellten werden in der Berufsschule und vom Ausbildenden (z.B. Gemeinde, Landkreis) ausgebildet (duales System). Die betriebliche Ausbildung findet grundsätzlich in der Ausbildungsstätte, also beim Ausbildenden, statt.
Zur Ergänzung und Vertiefung der betrieblichen Ausbildung sind die zu erlernenden Kenntnisse und Fertigkeiten in einer dienstbegleitenden Unterweisung zu vermitteln. Diese Unterweisung (überbetriebliche Ausbildung) wird durch die Bayerische Verwaltungsschule in Volllehrgängen mit insgesamt 540 Unterrichtsstunden durchgeführt.
Die Bayerische Verwaltungsschule als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz nimmt am Ende der Ausbildung die Abschlussprüfung ab.
Termin und Ort | |
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Lehrgangsbeginn | ab September |
Lehrgangsorte | bayernweit, je nach Bedarf |
Gebühren | |
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Lehrgang 1. Ausbildungsjahr | 1.640 € |
Lehrgang 2. Ausbildungsjahr | 1.010 € |
Lehrgang 3. Ausbildungsjahr | 2.000 € |
Zwischenprüfung | 130 € |
Abschlussprüfung | 310 € |
Gebühren für Lehrgänge und Prüfungen
Unterbringung
Bitte beachten Sie:
Ab dem 01.01.2020 erfolgt die Unterbringung während der Volllehrgänge im VFA-K ausschließlich im Doppelzimmer.
Hier finden Sie alle weiteren Informationen dazu.
Ansprechpartner
Für inhaltliche Fragen ist im Lehrgangsbereich (und bei Klausuren) die/der Referent/in zuständig.
Bei organisatorischen Fragen zum Lehrgang wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter/innen im Lehrgang.
Die Zuständigkeiten auf Sachbearbeiter-Ebene sind im VFA-K Lehrgang in Nordbayern (NB) und Südbayern (SB) aufgeteilt. An welche/n Sachbearbeiter/in Sie sich wenden müssen, entnehmen Sie bitte dem ihnen zugesandten Schreiben oder den untenstehenden Boxen.
Für inhaltliche Fragen zum Thema Prüfung (auch Kommentierungen), wenden Sie sich bitte an den/die Referenten/in – Prüfung. Für organisatorische Fragen zu dem Thema Prüfungen und Angelegenheiten wie z. B. Arbeitszeitverlängerung, kontaktieren Sie bitte die Sachbearbeiter/innen im Prüfungswesen.
Ansprechpartner Lehrgang





Ansprechpartner Prüfung

