Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten
Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung (VFA-K)
Zielgruppe
Auszubildende in einem Berufsausbildungsverhältnis bei staatlichen und kommunalen Ausbildungsbehörden.
Voraussetzungen
Eine bestimmte Vorbildung wird nicht vorausgesetzt.
Kurzbeschreibung
Auszubildende zum/zur Verwaltungsfachangestellten werden in der Berufsschule und vom Ausbildenden (z.B. Gemeinde, Landkreis) ausgebildet (duales System).
Die betriebliche Ausbildung findet grundsätzlich in der Ausbildungsstätte, also beim Ausbildenden, statt.
Zur Ergänzung und Vertiefung der betrieblichen Ausbildung sind die zu erlernenden Kenntnisse und Fertigkeiten in einer dienstbegleitenden Unterweisung zu vermitteln.
Diese dienstbegleitende Unterweisung (überbetriebliche Ausbildung) wird durch die Bayerische Verwaltungsschule in Volllehrgängen mit insgesamt 540 Unterrichtsstunden durchgeführt.
Die Bayerische Verwaltungsschule als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz nimmt am Ende der Ausbildung die Abschlussprüfung ab.
Termin und Ort
Lehrgangsbeginn | ab September |
Lehrgangsorte | bayernweit, je nach Bedarf |
Gebühren
Lehrgang 1. Ausbildungsjahr | 1.640 € |
Lehrgang 2. Ausbildungsjahr | 1.010 € |
Lehrgang 3. Ausbildungsjahr | 2.000 € |
Zwischenprüfung | 130 € |
Abschlussprüfung | 310 € |
Gebühren für Lehrgänge und Prüfungen
- Gebühren VFA-K (pdf, 44 KB)