VFA-K Abschlussprüfung 2020/III
Bekanntgabe des 3. Prüfungsbereichs zur VFA-K Abschlussprüfung 2020/III
Sehr geehrte Lehrgangsteilnehmer,
wir dürfen Ihnen mitteilen, dass an der VFA-K AP 2020/III im
3. Prüfungsbereich – Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
die Richtung „Sozialrecht”
geprüft wird.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Abschlussprüfung!
Termine | |
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Schriftlicher Teil | 10. und 11. November 2020 |
Fachpraktische Prüfung | 12. November 2020 |
Ergänzungsprüfung | 19. Januar 2021 |
Rechtsstand der VSV ist die 176. Ergänzungslieferung.
Bitte sortieren Sie keine weiteren Ergänzungslieferungen ein!
Prüfungsergebnis
Das Prüfungsergebnis wird Ihrem Ausbildungsleiter voraussichtlich Mitte Februar 2021 geschickt.
Wir bitten Sie, vorab nicht bei uns anzurufen. Wir können vorab keine Auskunft zu den Ergebnissen geben.
Zulassung zur Abschlussprüfung
Die Prüfungszulassung wird für Teilnehmende des Intesivlehrgangs dort ausgehändigt. Die Behörden erhalten keine Kopie. Andere Teilnehmende erhalten die Zulassung persönlich zugeschickt.
Prüfungsbereiche der schriftlichen Prüfung (§ 19 POVFA-K)
Am 6. November 2020 wird der Schwerpunkt des 3. Prüfungsbereichs (Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren) auf dieser Seite bekanntgegeben!
Hilfsmittel
Zugelassene Hilfsmittel sind das Grundwerk der VSV, die Formelsammlung und ein nicht programmierbarer Taschenrechner.
Rechtsstand der VSV ist die 176. Ergänzungslieferung!
Dieser Rechtsstand ist für die VFA-K Abschlussprüfung 2020 verbindlich!
Bitte sortieren Sie keine weiteren Ergänzungslieferungen ein!
Für die zulässigen Kommentierungen lesen Sie bitte die „Hilfsmittelbestimmungen vom Februar 2019“.
Eine Aufteilung auf mehrere Ordner ist erlaubt.
Bei Zweifeln zur Zulässigkeit von Kommentierungen kontaktieren Sie bitte die Ansprechpartner für die Prüfung!
Rücktritt, Krankheit, Versäumnis
Bitte informieren Sie umgehend die Geschäftsstelle, wenn Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können!
Bei Krankheit benötigen wir ein ärztliches Attest (§ 31 POVFA-K), das spätestens am Prüfungstag ausgestellt wurde. Alle weiteren Informationen zum Ablauf erhalten Sie durch die Geschäftsstelle.
Arbeitszeitverlängerung
Sollten Sie einen Grad der Behinderung oder eine körperliche Behinderung haben, die die Fertigung der Prüfungsarbeiten erheblich beeinträchtigt, können Sie eine Verlängerung der Normalzeit aufgrund eines ärztliches Attests bei der BVS beantragen (§ 22 POVFA-K).
Ergänzungsprüfung am 19.01.2020
Sollten Sie im schriftlichen Teil zweimal die Note mangelhaft erzielt haben, haben Sie die Prüfung nicht bestanden, sind aber auch noch nicht durchgefallen. Sie haben die Chance in einem 15-minütigen mündlichen Ergänzungsgespräch eine der beiden Noten zu verbessern. Zum Ablauf des mündlichen Ergänzungsgesprächs verweisen wir auf die „Hinweise aus den Prüfungsbelehrungen".
Sollten Sie an der mündlichen Ergänzungsprüfung teilnehmen, wird Ihr Ausbildungsleiter ca. eine Woche vor dem Prüfungstermin angerufen. Dieser erhält dann von uns schnellstmöglich alle Unterlagen zur Prüfung.
Die Ergänzungsprüfung ist freiwillig, Sie müssen einen Antrag stellen, wenn Sie teilnehmen möchten. Diesen erhält Ihr Ausbildungsleiter mit den Unterlagen zur Ergänzungsprüfung.
Nehmen Sie nicht an der Ergänzungsprüfung teil, ist die Prüfung mit zweimal mangelhaft nicht bestanden.
Nichtbestehen
Sollten Prüflinge nicht bestanden haben, erhalten diese anstatt eines Zeugnisses einen Nichtbestehensbescheid (§ 29 POVFA-K). Diese werden zeitgleich mit den Zeugnissen verschickt.
Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 30 POVFA-K). Das Ausbildungsende verlängert sich auf Ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung (§ 21 Abs. 3 BBiG). Die nächstmögliche Prüfung findet im Mai 2021 statt.
Akteneinsicht
Prüflinge haben das Recht, ihre bearbeiteten Prüfungsaufgaben nach Aushändigung des Zeugnisses einzusehen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Einsichtnahme. Die Einsicht findet in der Geschäftsstelle der BVS, Ridlerstraße 75, 80339 München statt.
Ansprechpartnerin zur Terminvereinbarung ist Frau Gazioglu (gazioglu@remove-this.bvs.de; 089 54057-8417).
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