Ausbildung an der BVS

VFA-K Abschlussprüfung 2023

Rechtsstand

Rechtsstand der VSV ist die 193. Ergänzungslieferung.

Dieser Rechtsstand ist für die VFA-K Abschlussprüfung 2023 verbindlich! Dieser gilt auch für die Wiederholungsprüfung im November 2023.

Bitte sortieren Sie keine weiteren Ergänzungslieferungen ein!

Prüfungsergebnis

Das Prüfungsergebnis wird Ihrem Ausbildungsleiter voraussichtlich Mitte/Ende August 2023 geschickt.

Wir bitten Sie, vorab nicht bei uns anzurufen. Wir können vorab keine Auskunft zu den Ergebnissen geben.

Termine
schriftlicher Teil 16. und 17. Mai 2023
praktischer Teil 22. Mai bis 7. Juli 2023 (einschließlich Pfingstferien)
Ergänzungsprüfung 25. bis 28. Juli 2023
Prüfungsorte und Prüfungszeitraum
schriftlich Bayreuth, München, Nürnberg, Regensburg, Würzburg
praktisch Augsburg (voraussichtlich 22. bis 30. Mai 2023)
  München (voraussichtlich 31. Mai bis 16. Juni 2023)
  Nürnberg (voraussichtlich 12. bis 27. Juni 2023)
  Regensburg (voraussichtlich 21. bis 30. Juni 2023)
  BFW München (voraussichtlich 3. und 4. Juli 2023)
  BFW Nürnberg (voraussichtlich 5. und 6. Juli 2023)
  BFW Würzburg (voraussichtlich 7. Juli 2023)

Bitte beachten Sie, dass es bei den Prüfungsorten sowie Prüfungszeiten jederzeit Änderungen geben kann.

Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfungsanmeldung wurde bereits mit der Anmeldung zum Lehrgang vorgenommen! Jeder Auszubildende, der die Lehrgänge der BVS besucht, muss nicht mehr gesondert angemeldet werden. Externe Prüfungsteilnehmer verweisen wir auf die „Bekanntmachungen Prüfung 2023", die wir Anfang des Jahres 2023 im Staatsanzeiger und auf dieser Webseite veröffentlichen.

Berichtsheft – Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung

Das Führen des Berichtshefts ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung. Das Berichtsheft muss lückenlos geführt werden.
Es ist nicht erforderlich, dass

  • das Berichtsheft täglich geführt wird
  • der Stundenplan von Berufsschule und BVS eingetragen wird
  • das Berichtsheft zur Abschlussprüfung mitgebracht wird.

Im Januar/Februar 2023 wird die zuständige Stelle Stichproben einfordern. In diesem Fall erhält der Ausbildungsleiter ein Anschreiben mit der Bitte, das Berichtsheft, unverzüglich bei uns vorzulegen.

Zulassung zur Abschlussprüfung

Die Zulassungen erhalten die Teilnehmenden zu Beginn des 6. Vollehrgangs bzw. über die Berufsförderungswerke. Die Ausbildungsbehörden erhalten keine zusätzlichen Kopien. Die Prüfungszulassung enthält wichtige Hinweise, Termine und den Ort der Prüfungsteile.

Prüfungsbereiche der schriftlichen Prüfung (§ 18 POVFA-K)

Am letzten Tag des Abschlusslehrgangs (12. Mai 2023) wird der Schwerpunkt des 3. Prüfungsbereichs (Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren) bekanntgegeben!

Hilfsmittel

Zugelassene Hilfsmittel sind das Grundwerk der VSV, die Formelsammlung und ein nicht programmierbarer Taschenrechner.

Rechtsstand der VSV ist die 193. Ergänzungslieferung!
Dieser Rechtsstand ist für die VFA-K Abschlussprüfung 2023 verbindlich! Dieser gilt auch für die Wiederholungsprüfung im November 2023.
Bitte sortieren Sie keine weiteren Ergänzungslieferungen ein!

Für die zulässigen Kommentierungen lesen Sie bitte die „Hilfsmittelbestimmungen vom Oktober 2021“.

Rücktritt, Krankheit, Versäumnis

Bitte informieren Sie umgehend die Geschäftsstelle, wenn Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können!

Bei Krankheit benötigen wir ein ärztliches Attest (§ 30 POVFA-K), das spätestens am Prüfungstag ausgestellt wurde. Alle weiteren Informationen zum Ablauf erhalten Sie durch die Geschäftsstelle.

Arbeitszeitverlängerung

Sollten Sie einen Nachteilsausgleich aufgrund einer Behinderung oder ärztlich attestierten Beeinträchtigung, welche die Fertigung der Prüfungsarbeiten erheblich beeinträchtigt, haben, können Sie eine Verlängerung der Normalzeit aufgrund eines ärztliches Attests bei der BVS beantragen (§ 21 POVFA-K).

Wir bitten Sie, falls erforderlich, sich spätestens zum Abschlusslehrgang im April 2023 bei Frau Elsaesser (elsaesser@remove-this.bvs.de; Tel.: 089 54057-8419) zu melden. Alle Teilnehmer, die bereits für die Klausuren die Verlängerung haben, haben diese selbstverständlich OHNE weitere Veranlassung auch bei der Prüfung!

Ergänzungsprüfung ab dem 25. Juli 2023

Sollten Sie im schriftlichen Teil zweimal die Note mangelhaft erzielt haben, haben Sie die Prüfung nicht bestanden, sind aber auch noch nicht durchgefallen. Sie haben die Chance in einem 15-minütigen mündlichen Ergänzungsgespräch eine der beiden Noten zu verbessern.

Sollten Sie an der mündlichen Ergänzungsprüfung teilnehmen, wird Ihr Ausbildungsleiter ca. eine Woche vor dem Prüfungstermin angerufen. Dieser erhält dann von uns schnellstmöglich alle Unterlagen zur Prüfung.

Die Ergänzungsprüfung ist freiwillig, Sie müssen einen Antrag stellen, wenn Sie teilnehmen möchten. Diesen erhält Ihr Ausbildungsleiter mit den Unterlagen zur Ergänzungsprüfung.

Nehmen Sie nicht an der Ergänzungsprüfung teil, ist die Prüfung mit zweimal mangelhaft nicht bestanden.

Freistellung für die Prüfungsvorbereitung

Nach § 12a TVAöD müssen Auszubildende für die Prüfungsvorbereitung bis zu 5 Tage freigestellt werden.

Nichtbestehen

Sollten Prüflinge nicht bestanden haben, erhalten diese anstatt eines Zeugnisses einen Nichtbestehensbescheid (§ 28 POVFA-K). Diese werden zeitgleich mit den Zeugnissen verschickt.

Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 29 POVFA-K). Das Ausbildungsende verlängert sich auf Ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung (§ 21 Abs. 3 BBiG). Die nächstmögliche Prüfung findet im November 2023 statt.

Akteneinsicht

Prüflinge haben das Recht, ihre bearbeiteten Prüfungsaufgaben nach Aushändigung des Zeugnisses einzusehen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Einsichtnahme. Die Einsicht findet in der Geschäftsstelle der BVS, Ridlerstraße 75, 80339 München statt.

Ansprechpartnerin zur Terminvereinbarung ist Frau Elsaesser (elsaesser@remove-this.bvs.de; Tel.: 089 54057-​8419).

Ansprechpartner Prüfung / Zuständige Stelle

Melanie Weiser hat lange dunkelbraune schulterlange Haare und braune Augen. Sie lächelt in die Kamera.
Melanie Weiser
Produktverantwortung
Heike Elsaesser (Foto: BVS/Kerstin Müller)
Heike Elsaesser
Organisation
Simone Holmer
Organisation

Vertrauensdozenten

BVS Dozent Franz Lamm
Vertrauensdozent Franz Lamm
Eine junge blonde langhaarige Frau lächelt direkt in die Kamera. Sie trägt eine rote Jacke die angeschnitten zu sehen ist.
Vertrauensdozentin Christine Gerngroß