Ausbildung an der BVS

Nachzertifizierung zu Verwaltungswirten

Beamte, die die Anstellungsprüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst bei der Bayerischen Verwaltungsschule bereits abgelegt haben, sind berechtigt, die Berufsbezeichnung "Verwaltungswirte" zu führen. Prüfungsabsolvierende der Prüfungsjahrgänge 2003 und später erhalten automatisch, zusammen mit ihrem Prüfungszeugnis von der Bayerischen Verwaltungsschule, eine entsprechende Bestätigung.

(Bekanntmachungen der Bayerischen Verwaltungsschule vom 30. Juli und 30. September 2002, StAnz Nrn. 31 und 41/2002)
 
 Sie gehören einem Prüfungsjahrgang vor 2003 an und wollen eine entsprechende Bestätigung Ihrer Berufsbezeichnung?
 
 Ganz einfach:

  • Sie stellen bei der Bayerischen Verwaltungsschule einen formlosen Antrag.
  • Ihrem Antrag legen Sie bitte eine Kopie des Prüfungszeugnisses bei, die vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn beglaubigt und mit dessen Anschrift und Behördennummer versehen ist.
  • Sollten Sie nicht mehr im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, ist die Kopie öffentlich zu beglaubigen und die Zustellungsadresse mitzuteilen.
  • Nicht vergessen: Dem Antrag ist ein vom Geldinstitut bestätigter Einzahlungsbeleg über die Gebühr von 50 €, zugunsten der Bayerischen Verwaltungsschule auf das Konto Nr. 15194132 (IBAN: DE75700202700015194132) bei der HypoVereinsbank - UniCredit AG, BLZ 700 202 70 (BIC: HYVEDEMMXXX), beizulegen.