BVS

Informationsschreiben

10.11.2025

BL II 2025-2027/2 – Informationen zum Lehrgangsbeginn


Liebe Teilnehmende,
liebe Arbeitgeber,

herzlich willkommen beim Beschäftigtenlehrgang II 2025-2027/2! 

Wir möchten Ihnen gerne wichtige Informationen zum Start des BL II ab September 2025 mitteilen. Bitte lesen Sie dieses Schreiben aufmerksam durch, da wichtige Informationen für Ihren Lehrgang enthalten sind.

 

Informationen auf der Homepage

Auf unserer Homepage Jahrgang 2025-2027/2 finden Sie alle relevanten Informationen zum Lehrgang, z.B. den Zeit- und Gebührenplan, den Stoffverteilungsplan, die Termine der Leistungsnachweise usw.

 

 

Stundenplan und Einladungsschreiben (Ortszuteilung, Zeitraum Einführungswoche) 

Die Einladungen zum 1. Ortslehrgang wurden am 14.07.2025 zusammen mit den Stundenplänen an die Gebührenschuldner (i.d.R. Arbeitgeber) versandt. Das Einladungsschreiben informiert Sie, an welchem Ort Ihr Ortslehrgang stattfindet.

Zudem wurde die Einladung zur Einführungswoche versandt. Dieses Schreiben informiert Sie, in welchem Zeitraum und an welchem Ort Ihre Einführungswoche stattfindet. Die Stundenpläne hierfür werden voraussichtlich Ende August an die Teilnehmenden versandt. 

Der Unterricht im Ortslehrgang findet erst nach der Einführungswoche statt.

 

Lehrgangsbeginn 01.09.2025: Freischaltung der digitalen Lernplattform „Moodle“ und Eröffnungswebinar

Der Lehrgang beginnt am 01.09.2025 mit der Freischaltung der Teilnehmenden zu unserer Lehrplattform Moodle.

 

Bitte beachten Sie, dass am 01.09.2025 keine Präsenzveranstaltung stattfindet!

Zudem werden am 01. und 02.09.2025 Eröffnungsveranstaltungen mit den Informationen zum Lehrgang stattfinden. Diese finden als Webinar statt. Der genaue Termin wird den Teilnehmenden per E-Mail zugesandt. 


Zugangsdaten für Moodle

Die Zugangsdaten werden automatisiert per E-Mail versandt.

Sofern Sie keine automatisierte Registrierungsmail erhalten haben und bereits aus der Vergangenheit (z.B. Ausbildung VFA-K, BL I, ELV, …) einen Account bei uns haben, können Sie sich mit den gewohnten Zugangsdaten einloggen.

Falls Ihnen keine Zugangsdaten vorliegen bzw. Sie Ihr altes Passwort vergessen haben, können Sie über lernen.bvs.de und die Funktion „Passwort vergessen?“ ein neues Kennwort vergeben. 

 

Der Zugriff auf den Kurs und das Zurücksetzen des Passworts ist erst ab dem 01.09.2025 nach Lehrgangsbeginn möglich. 


Moodle – selbstständige Organisation und Freistellung 

Die Unterlagen für das Distanzlernen finden Sie auf Moodle in der Kachel des jeweiligen Fachs. Die Veröffentlichungsdaten sind im Stoffgliederungsplan hinterlegt. Grundsätzlich sollen die Inhalte in Moodle vor dem Präsenzunterricht bearbeitet werden, da sie in der Reihenfolge Moodle – Präsenz – Webinar geplant werden.

Dies bedeutet, dass Sie als Teilnehmende sich das Distanzlernen je nach individuellem Stundenplan selbst organisieren.

Die Dozierenden werden den Unterricht entsprechend des Stoffgliederungsplans aufbauen, sodass vor dem jeweiligen Unterricht ein Blick in den Stoffgliederungsplan empfehlenswert ist, damit Sie Ihr Selbststudium rechtzeitig durchführen können.

Die im Stoffgliederungsplan vermerkten Informationen zur Veröffentlichung der Inhalte auf Moodle bedeuten nicht, dass Sie die Inhalte zu diesem Zeitpunkt bearbeiten müssen. Vielmehr handelt es sich um eine Information an Sie, ab welchem Zeitpunkt diese Unterlagen grundsätzlich über Moodle verfügbar sind.

Wir empfehlen, die Bearbeitungszeiten für die Moodleeinheiten bereits jetzt einzuplanen und die Freistellung hierfür zu beantragen, damit Sie diese im benötigten Zeitraum und Umfang in Anspruch nehmen können. (Zur Freistellung s.u.)

Vor Beginn der Einführungswoche stehen den Teilnehmenden die Inhalte für die acht Unterrichtseinheiten des Lehrgebietes „Allgemeine Rechtskunde“ zur Verfügung. Bitte schließen Sie diese vorgesehenen Lerninhalte vor Ihrer Einführungswoche ab, da der Präsenzunterricht auf diese Grundlagen aufbaut.

Im Lehrgebiet „Bürgerliches Recht“ sind 1,5 Unterrichtseinheiten (Lerninhalt 1.1) vor der Einführungswoche zu bearbeiten. Die weiteren 2,5 Unterrichtseinheiten können flexibel eingeteilt werden, sollten aber spätestens vor dem Webinarunterricht abgeschlossen werden. 

Die Inhalte im Lehrgebiet „Staats-, Verfassungs- und Europarecht“ (6 Unterrichtseinheiten) sollen nach der Einführungswoche und vor Beginn des Präsenzunterrichts im 1. Ortslehrgang bearbeitet werden.


Freistellung für Moodle-Einheiten

Die Unterrichtseinheiten, welche aufgrund der Digitalisierung über unser Digitalportal oder unsere Lernplattform Moodle durchgeführt werden, sind in der Summe als reguläre Unterrichtseinheiten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 4 LPSB anzusehen.

Für einen erfolgreichen Abschluss des berufsbegleitenden Beschäftigtenlehrgangs II empfehlen wir allen Arbeitgebern, die Teilnehmenden im erforderlichen Umfang von deren Beschäftigungspflicht freizustellen. Bezüglich der Freistellungen während des Selbststudiums sind erfahrungsgemäß folgende Alternativen denkbar:

Alternative 1
Je 8 Unterrichtseinheiten Selbststudium wird für einen vollen Tag freigestellt, da dies einem Präsenzunterrichtstag entspricht.

Alternative 2
Die erforderlichen Unterrichtseinheiten werden auf Arbeitsstunden umgerechnet und dem Zeitkonto gutgeschrieben (z.B. 54 UE * 45 Minuten / 60 Minuten = 40,5 Arbeitsstunden für das erste Ortslehrgangsjahr).

Den Umfang der jeweils vorgesehenen Unterrichtseinheiten können Sie dem Stoffverteilungsplan unter www.bvs.de/bl2 bei Ihrem Jahrgang entnehmen.

 

Einführungswoche

Der Präsenzunterricht des Beschäftigtenlehrgangs II beginnt mit der Einführungswoche in den Bildungszentren mit Unterkunft und Verpflegung. Ihren Termin und Ort finden Sie in der Einladung zur Einführungswoche.

 

 

Die konkreten Uhrzeiten entnehmen Sie dann bitte Ihrem Stundenplan, welcher noch gesondert an die Teilnehmenden versandt wird. Bitte halten Sie sich die gesamte Woche frei, da der Unterricht von Montag 10 Uhr bis Freitag 16 Uhr stattfinden kann.

Im Rahmen der Einführungswoche besteht die Möglichkeit, Fragen im persönlichen Gespräch mit der Produktverantwortlichen zu klären. Der Austausch-Termin wird ebenfalls über den Stundenplan mitgeteilt.

Bitte bringen Sie zur Einführungswoche Ihre VSV, die Formelsammlung (wird mit dem Lehrbuchpaket übersandt, s.u.) sowie die Lehrbücher für die unterrichteten Lehrgebiete mit. Konkret handelt es sich um folgende Lehrbücher: 

  • Band 1 – Einführung in das Recht
  • Band 2 – Bürgerliches Recht
  • Band 3 – Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Band 6 – Staatsrecht – Grundgesetz, Bayerische Verfassung, Europäische Union
  • Band 28 – Lern- und Arbeitstechniken. 


Für den Unterricht in der Einführungswoche gibt es einheitliche Unterlagen und Übungsaufgaben, welche in gedruckter Form zur Verfügung gestellt werden. Zum Unterrichtsbeginn können die Aufgaben auch in digitaler Form über Moodle abgerufen werden.

Mögliche Unterkunftsbefreiungen können bis zum 08.08.2025 unter Angabe einer Begründung beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Nähe zum Dienst- oder Wohnort nur befreit werden kann, wenn dieser innerhalb eines Umkreises von 30 km zum Veranstaltungsort liegt. Anträge auf Unterkunftsbefreiungen schicken Sie bitte an bl2@bvs.de. Später eingehende Anträge auf Unterkunftsbefreiung können leider nicht berücksichtigt werden.

 

Unterricht im Ortslehrgang

Die Stundenpläne für den Unterricht im Ortslehrgang, welcher erst nach der Einführungswoche startet, wurden zusammen mit der Einladung an die Gebührenschuldner versandt. Die Arbeitgeber werden gebeten, den Stundenplan an Ihre Teilnehmenden weiterzuleiten. Bitte entnehmen Sie den ersten Präsenzunterricht Ihrem jeweiligen Stundenplan.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass der Stundenplan Änderungen vorbehalten ist. Diese werden per E-Mail an die Teilnehmenden kommuniziert. Zur besseren Planung von Urlaub und Vertretungen sowie zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs haben wir im Hinblick auf die Schulferien unterrichtsfreie Zeiten für den BL II festgelegt. Diese finden Sie auf unserer Homepage.

 

Hilfsmittel - VSV

Die zugelassenen Hilfsmittel ergeben sich aus der Hilfsmittelregelung.

Für den BL II wird das Grundwerk der VSV Bayern benötigt und soll bereits zur ersten Unterrichtsveranstaltung in der Einführungswoche mitgebracht werden.

 

 

Die VSV ist ein Loseblattwerk, das über den Buchhandel oder den Boorberg-Verlag bezogen werden kann.

Der Ergänzungsband zur VSV wird nicht benötigt.

 

Lehrbücher

Die erforderlichen Lehrbücher und die Formelsammlung für den BL II sind bereits durch die Lehrgangsgebühren abgedeckt und werden bis Ende August durch den SüdOst Verlag an die Privatadresse der Teilnehmenden geliefert. Sofern sich die Wohnanschrift seit der Anmeldung zum Lehrgang verändert hat, bitten wir (auch während des Lehrgangs) um eine Nachricht per E-Mail an unser Lehrgangspostfach bl2@bvs.de.

 

Bei Fragen helfen wir Ihnen unter bl2@bvs.de gerne weiter.



Herzliche Grüße
Ihr BL II – Team 

 

 

Bayerische Verwaltungsschule (BVS)

© 2025 Bayerische Verwaltungsschule – Wir bilden Bayern
Vorstand: Hans-Christian Witthauer

Bayerische Verwaltungsschule (BVS) K.d.ö.R.
Ridlerstraße 75, D-80339 München, Telefon: 089 54057-0