BVS

Informationsschreiben

03.03.2026
BL II 2026-2028/1 – Informationen zum Lehrgangsbeginn

Liebe Teilnehmende,
liebe Arbeitgeber, 

herzlich willkommen beim Beschäftigtenlehrgang II 2026-2028/1! 

Wir möchten Ihnen gerne wichtige Informationen zum Start des BL II ab März 2026 mitteilen. Bitte lesen Sie dieses Schreiben aufmerksam durch, da wichtige Informationen für Ihren Lehrgang enthalten sind.

Informationen auf der Homepage
Auf unserer Homepage Jahrgang 2026-2028/1 finden Sie alle relevanten Informationen zum Lehrgang, z.B. den Zeit- und Gebührenplan, den Stoffverteilungsplan, die Termine der Leistungsnachweise usw.


Stundenplan und Einladungsschreiben (Ortszuteilung Einführungswoche)
Die Einladungen zum 1. Ortslehrgang werden bis Mitte Februar zusammen mit den Stundenplänen an die Gebührenschuldner (i.d.R. Arbeitgeber) versandt. Das Einladungsschreiben informiert Sie, an welchem Ort Ihr Ortslehrgang stattfindet. Sofern Sie noch keine Nachricht von uns erhalten haben, konnten wir Sie für Ihren gewünschten Lehrgangsort berücksichtigen. 

Zudem werden die Einladungen zur Einführungswoche vom 09. – 13.03.2026 versandt. Dieses Schreiben informiert Sie, an welchem Ort Ihre Einführungswoche stattfindet. Die Stundenpläne hierfür werden voraussichtlich Ende Februar an die Teilnehmenden versandt.

Der Unterricht im Ortslehrgang findet erst nach der Einführungswoche statt. 


Lehrgangsbeginn 02.03.2026: Freischaltung der digitalen Lernplattform „Moodle“ und Eröffnungswebinar
Der Lehrgang beginnt am 02.03.2026 mit der Freischaltung der Teilnehmenden zu unserer Lernplattform Moodle und dem Eröffnungswebinar über BigBlueButton. Dieses findet am Montag, 02.03.2026 um 9.00 Uhr statt. 

In dieser Eröffnungsveranstaltung erhalten die Teilnehmenden alle relevanten Informationen zum Lehrgangsablauf, zu den Hilfsmitteln usw.

Die Teilnehmenden erhalten den Zugangslink in einer gesonderten Nachricht.

Bitte beachten Sie, dass am 02.03.2026 keine Präsenzveranstaltung stattfindet!


Zugangsdaten für Moodle 
Die Zugangsdaten werden zum Lehrgangsstart am 02.03.2026 automatisiert per E-Mail versandt.

Sofern Sie keine automatisierte Registrierungsmail erhalten und bereits aus der Vergangenheit (z.B. Ausbildung VFA-K, BL I, ELV, …) einen Account bei uns haben, können Sie sich mit den gewohnten Zugangsdaten einloggen.

Falls Ihnen keine Zugangsdaten vorliegen bzw. Sie Ihr altes Passwort vergessen haben, können Sie über lernen.bvs.de und die Funktion „Passwort vergessen?“ ein neues Kennwort vergeben.

Der Zugriff auf den Kurs und das Zurücksetzen des Passworts ist erst ab dem 02.03.2026 nach Lehrgangsbeginn möglich.


Moodle – selbstständige Organisation und Freistellung
Die Unterlagen für das Distanzlernen finden Sie auf Moodle in der Kachel des jeweiligen Fachs. Die Veröffentlichungsdaten sind im Stoffgliederungsplan hinterlegt. Grundsätzlich sollen die Inhalte in Moodle vor dem Präsenzunterricht bearbeitet werden, da sie in der Reihenfolge Moodle – Präsenz – Webinar geplant werden.

Dies bedeutet, dass Sie als Teilnehmende sich das Distanzlernen je nach individuellem Stundenplan selbst organisieren.

Die Dozierenden werden den Unterricht entsprechend des Stoffgliederungsplans aufbauen, sodass vor dem jeweiligen Unterricht ein Blick in den Stoffgliederungsplan empfehlenswert ist, damit Sie Ihr Selbststudium rechtzeitig durchführen können.

Die im Stoffgliederungsplan vermerkten Informationen zur Veröffentlichung der Inhalte auf Moodle bedeuten nicht, dass Sie die Inhalte zu diesem Zeitpunkt bearbeiten müssen. Vielmehr handelt es sich um eine Information an Sie, ab welchem Zeitpunkt diese Unterlagen grundsätzlich über Moodle verfügbar sind.

Wir empfehlen, die Bearbeitungszeiten für die Moodleeinheiten bereits jetzt einzuplanen und die Freistellung hierfür zu beantragen, damit Sie diese im benötigten Zeitraum und Umfang in Anspruch nehmen können. (Zur Freistellung s.u.)

Vor Beginn der Einführungswoche stehen den Teilnehmenden die Inhalte für die acht Unterrichtseinheiten des Lehrgebietes „Allgemeine Rechtskunde“ zur Verfügung. Bitte schließen Sie diese vorgesehenen Lerninhalte vor Ihrer Einführungswoche ab, da der Präsenzunterricht auf diese Grundlagen aufbaut.

Im Lehrgebiet „Bürgerliches Recht“ sind 1,5 Unterrichtseinheiten (Lerninhalt 1.1) vor der Einführungswoche zu bearbeiten. Die weiteren 2,5 Unterrichtseinheiten können flexibel eingeteilt werden, sollten aber spätestens vor dem Webinarunterricht abgeschlossen werden. 

Die Inhalte im Lehrgebiet „Staats-, Verfassungs- und Europarecht“ (6 Unterrichtseinheiten) sollen nach der Einführungswoche und vor Beginn des Präsenzunterrichts im 1. Ortslehrgang bearbeitet werden.


Freistellung für Moodle-Einheiten
Die Unterrichtseinheiten, welche aufgrund der Digitalisierung über unser Digitalportal oder unsere Lernplattform Moodle durchgeführt werden, sind in der Summe als reguläre Unterrichtseinheiten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 4 LPSB anzusehen.

Für einen erfolgreichen Abschluss des berufsbegleitenden Beschäftigtenlehrgangs II empfehlen wir allen Arbeitgebern, die Teilnehmenden im erforderlichen Umfang von deren Beschäftigungspflicht freizustellen. Bezüglich der Freistellungen während des Selbststudiums sind erfahrungsgemäß folgende Alternativen denkbar:

Alternative 1
Je 8 Unterrichtseinheiten Selbststudium wird für einen vollen Tag freigestellt, da dies einem Präsenzunterrichtstag entspricht.

Alternative 2
Die erforderlichen Unterrichtseinheiten werden auf Arbeitsstunden umgerechnet und dem Zeitkonto gutgeschrieben (z.B. 54 UE * 45 Minuten / 60 Minuten = 40,5 Arbeitsstunden für das erste Ortslehrgangsjahr).

Den Umfang der jeweils vorgesehenen Unterrichtseinheiten können Sie dem Stoffverteilungsplan unter www.bvs.de/bl2 bei Ihrem Jahrgang entnehmen. 

Für die Leistungsnachweise und Prüfungen empfehlen wir eine ganztägige Freistellung.


Einführungswoche
Der Präsenzunterricht des Beschäftigtenlehrgangs II beginnt mit der Einführungswoche vom 09.-13.03.2026 in den Bildungszentren mit Unterkunft und Verpflegung. Ihren Ort finden Sie in der Einladung zur Einführungswoche. Die konkreten Uhrzeiten entnehmen Sie dann bitte Ihrem Stundenplan, welcher noch gesondert an die Teilnehmenden versandt wird. Bitte halten Sie sich die gesamte Woche frei, da der Unterricht von Montagmittag bis Freitag 16 Uhr stattfinden kann. Die Verpflegung ist vom Mittagessen am Montag bis einschließlich des Mittagessens am Freitag mit gebucht, d.h. Sie dürfen auch am Montag bereits zum Mittagessen anreisen. Die genauen Essenszeiten für Ihr Bildungszentrum finden Sie unter www.bvs.de/bildungsorte

Aufgrund der Kommunalwahl am 08.03.2026 werden für den Montagvormittag keine Termine festgelegt.

Im Rahmen der Einführungswoche besteht die Möglichkeit, Fragen im persönlichen Gespräch mit der Produktverantwortlichen zu klären. Der Austausch-Termin wird für jede Klasse individuell geplant und über den Stundenplan mitgeteilt. 

Zudem laden wir Sie herzlich ein, die Einführungswoche zum Vernetzen und Kennenlernen Ihrer Klasse zu nutzen. Neben dem fachlichen Einstieg ist der Rahmen der Einführungswoche auch hierfür besonders gut geeignet.

Bitte bringen Sie zur Einführungswoche Ihre VSV mit.

Für den Unterricht in der Einführungswoche gibt es einheitliche Unterlagen und Übungsaufgaben, welche ab dem Lehrgangsbeginn in Moodle zur Verfügung stehen. Falls jemand nicht mit digitalen Unterlagen arbeiten möchte, besteht somit die Möglichkeit, diese selbst ausgedruckt zum Unterricht mitzubringen. Die entsprechenden Lösungen zu den Übungsaufgaben werden am 13.03.2026 in Moodle veröffentlicht.

Mögliche Unterkunftsbefreiungen können bis zum 30.01.2026 unter Angabe einer Begründung beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Nähe zum Dienst- oder Wohnort nur befreit werden kann, wenn dieser innerhalb eines Umkreises von 30 km zum Veranstaltungsort liegt. Anträge auf Unterkunftsbefreiungen schicken Sie bitte an bl2@bvs.de. Später eingehende Anträge auf Unterkunftsbefreiung können leider nicht berücksichtigt werden.


Unterricht im Ortslehrgang
Die Stundenpläne für den Unterricht im Ortslehrgang, welcher erst nach der Einführungswoche startet, werden zusammen mit der Einladung an die Gebührenschuldner versandt. Die Arbeitgeber werden gebeten, den Stundenplan an Ihre Teilnehmenden weiterzuleiten. Bitte entnehmen Sie den ersten Präsenzunterricht Ihrem jeweiligen Stundenplan.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass der Stundenplan Änderungen vorbehalten ist. Diese werden per E-Mail an die Teilnehmenden kommuniziert. Zur besseren Planung von Urlaub und Vertretungen sowie zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs haben wir im Hinblick auf die Schulferien unterrichtsfreie Zeiten für den BL II festgelegt. Diese finden Sie auf unserer Homepage.


Hilfsmittel - VSV
Die zugelassenen Hilfsmittel ergeben sich aus der Hilfsmittelregelung. Für den BL II wird das Grundwerk der VSV Bayern benötigt und soll bereits zur ersten Unterrichtsveranstaltung in der Einführungswoche mitgebracht werden. Die VSV ist ein Loseblattwerk, das über den Buchhandel oder den Boorberg-Verlag bezogen werden kann.

Der Ergänzungsband zur VSV wird nicht benötigt.


Formelsammlung
Die Formelsammlung als ebenfalls zugelassenes Prüfungshilfsmittel erhalten Sie im Rahmen der Einführungswoche.


Lehrbücher
Bei den Lehrbüchern gibt es im Vergleich zu den Vorjahren eine Veränderung. Seit Beginn des Jahres 2026 gehen wir den Weg der Digitalisierung weiter und stellen die Lehrbücher nun anstatt der bisherigen gedruckten Lehrbuchpakete auf der Lernplattform Moodle in digitaler Form bereit.

Die digitalen Lehrbücher bieten praktische Vorteile: sie sind durchsuchbar, enthalten interne Verlinkungen und lassen sich auf allen Endgeräten (Laptop, Tablet, Smartphone) nutzen.

Inhalte können schneller gefunden werden, und Sie können flexibel – auch unterwegs – arbeiten. Außerdem kann künftig so auch im Unterricht vermehrt mit den Lehrbüchern gearbeitet werden.

Inhaltlich entsprechen die digitalen Ausgaben selbstverständlich vollständig den bisherigen Printversionen. Sie bieten aber den weiteren Vorteil, dass sie wesentlich leichter aktualisiert werden können, so dass Sie immer den neuesten Rechtsstand haben.

Uns ist es wichtig, dass sich alle Teilnehmenden gut unterstützt fühlen. Für diejenigen, die weiterhin lieber mit gedruckten Unterlagen arbeiten, wird es daher in Kürze die Möglichkeit geben, eine Printversion über unseren Print-on-Demand-Service kostenpflichtig zu erwerben. Sobald uns hierzu weitere Informationen vorliegen, informieren wir die Teilnehmenden.


Unterlagen
Zudem werden die Unterlagen des Beschäftigtenlehrgangs II ausschließlich digital bereitgestellt. Hintergrund ist die Erfahrung, dass gedruckte Unterlagen zunehmend ungenutzt bleiben, da viele Teilnehmende mittlerweile mit digitalen Endgeräten arbeiten. Aus Gründen der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit verzichten wir nun vollständig auf Ausdrucke.

Die Unterlagen werden den Teilnehmenden über den DataStore zur Verfügung gestellt, die erforderlichen Zugangslinks und Informationen erhalten die Teilnehmenden zum Lehrgangsbeginn. Teilnehmende, die weiterhin mit Papierunterlagen arbeiten möchten, können diese bei Bedarf eigenständig ausdrucken.

Für die Nutzung der Lernplattform Moodle, das Arbeiten mit den digitalen Unterlagen sowie die Teilnahme an Webinaren empfiehlt es sich, dass den Teilnehmenden ein geeignetes mobiles Endgerät zur Verfügung steht.


Pilotprojekt: OneTutor
Im Rahmen dieses Lehrgangs bieten wir „OneTutor“ als Pilotprojekt bis zum 31.12.2026 an. OneTutor ist eine hochwertige KI-gestützte Lernhilfe, die den Teilnehmenden als unterstützendes Werkzeug zur Verfügung steht. Die Teilnehmenden können hier fachliche Fragen stellen und erhalten basierend auf den Lehrbüchern entsprechende Antworten. Daneben können auch interaktive Quizze bearbeitet werden, deren Inhalte von den Fachreferenten geprüft und freigegeben wurden. Zudem verweist OneTutor auf die entsprechenden Fundstellen in den Lehrbüchern, so dass ein vertieftes Nacharbeiten erleichtert wird. 

Geplant sind derzeit unterstützende Angebote für die Lehrgebiete 

  • Allgemeine Rechtskunde
  • Staatsrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Kommunale Finanzwirtschaft
  • Sozialrecht

Die Teilnehmenden können dann direkt über die digitale Lernplattform Moodle auf OneTutor zugreifen, hier sind die entsprechenden Verlinkungen hinterlegt. Genauere Informationen und eine Anleitung erhalten Sie im Rahmen der Lehrgangseröffnung bzw. der Einführungswoche.

Auf Folgendes möchten wir noch hinweisen: 

  • Wie bei jeder KI-Anwendung müssen die Antworten kritisch hinterfragt und geprüft werden. Dies ist durch die Verlinkungen auf die Quellen in den Lehrbüchern gut umsetzbar.
  • Die Bewertung der Antworten auf offene Fragen entspricht nicht der Bewertung in unseren Leistungsnachweisen und Prüfungen.
  • Wir möchten die Nutzung und den Nutzen von OneTutor evaluieren. Wir laden die Teilnehmenden herzlich ein, Ihre Erfahrungen mit uns zu teilen. Gerne dürfen Sie dies an das Lehrgangspostfach bl2@bvs.de senden. Etwa für Juni ist eine allgemeine Evaluation geplant, hier freuen wir uns auf Ihre rege Beteiligung. 

Wir wünschen viel Freude und Erfolg beim Austesten von OneTutor! 


Kontaktdaten
Sofern sich die Wohnanschrift oder sonstige persönliche Daten während des Lehrgangs ändern, bitten wir auch während des Lehrgangs um eine Nachricht per E-Mail an kundenservice@bvs.de.

Weitere Informationen zum Beschäftigtenlehrgang II finden Sie unter www.bvs.de/bl2 und den dort veröffentlichten FAQs.

Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne per E-Mail unter bl2@bvs.de weiter.


Herzliche Grüße

Ihr BL II – Team 

Bayerische Verwaltungsschule (BVS)
Geschäftsbereich Ausbildung

 

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