Sehr geehrte Damen und Herren,
in den vergangenen Monaten ist es während der Voll-Lehrgänge in unseren Häusern leider wiederholt zu Vorfällen gekommen, die Anlass zur Sorge geben. Dabei handelt es sich insbesondere um alkoholbedingte Zwischenfälle sowie um Fälle von Vandalismus und unangemessenem Verhalten in den Unterkünften.
So wurden in Holzhausen unter anderem die Toiletten im Untergeschoss mutwillig verstopft. In mehreren Zimmern wurde Alkohol aufgefunden; leere Bierflaschen wurden teilweise demonstrativ wie Trophäen auf den Schränken platziert. Bereits am Anreisetag erschienen Teilnehmende vereinzelt mit Bierkästen und brachten diese mit in das Bierstüberl. Darüber hinaus kam es zu weiteren Sachbeschädigungen und Verstößen gegen die Hausordnung. Betten wurden von der Wand abgeschraubt und umgestellt, Lüftungsanlagen wurden absichtlich blockiert und Türen in den Zimmerbereichen beschädigt bzw. aus den Angeln gerissen. Entsprechende Gespräche mit den betroffenen Teilnehmenden wurden bereits geführt. Auch im frisch renovierten Billardraum – dessen Decke erst vor Kurzem erneuert wurde – kam es erneut zu Vandalismus. Die Decke wurde abermals durch unsachgemäßen Umgang mit dem Billard-Queue beschädigt.
Neben diesen Sachbeschädigungen stellen wir zunehmend Defizite im Bereich der Disziplin fest. Dies betrifft insbesondere die Pünktlichkeit zum Unterrichtsbeginn sowie die aktive Mitarbeit während der Unterrichtseinheiten. Teilweise entsteht der Eindruck, dass mobile Endgeräte dem Unterrichtsgeschehen vorgezogen werden und die Aufmerksamkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird.
Wir stehen als Bildungszentrum für eine qualitativ hochwertige Ausbildung, ein respektvolles und partnerschaftliches Miteinander sowie für ein angemessenes Maß an Disziplin und Mitwirkung der Auszubildenden. Diese Grundsätze sind wesentliche Voraussetzungen für einen erfolgreichen Ausbildungsablauf und ein funktionierendes Zusammenleben während der Lehrgangsphasen.
Wir bitten Sie daher ausdrücklich, im Rahmen Ihrer Zuständigkeit auf die Einhaltung der Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag hinzuwirken. Die Teilnahme an der dienstbegleitenden Unterweisung stellt eine verbindliche Verpflichtung aus dem Ausbildungsverhältnis dar. Die Auszubildenden sind verpflichtet, regelmäßig, pünktlich und engagiert daran teilzunehmen.
Ebenso sind die Hausordnungen verbindlich zu beachten. Dies betrifft insbesondere:
- die Einhaltung der Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr,
- die Beendigung von Zusammenkünften in den Zimmern spätestens um 22:00 Uhr,
- das Verbot, im gesamten BVS-Bildungszentrum einschließlich des dazugehörigen Geländes Alkohol oder Cannabis zu lagern oder zu konsumieren,
- den sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Einrichtungen, Zimmern und Gemeinschaftsräumen.
Teilnehmende, die gegen die Hausordnung verstoßen, können von der Benutzung bestimmter Einrichtungen ausgeschlossen werden. In schwerwiegenden Fällen behalten wir uns darüber hinaus vor, einen Ausschluss vom Lehrgang auszusprechen und den jeweiligen Ausbildungsstellen entsprechende Mitteilung zu machen.
Wir bitten Sie zudem, regelmäßig Gespräche mit Ihren Auszubildenden zu führen und sich die Leistungsnachweise vorlegen zu lassen. Als Ausbildungsleitungen haben Sie das Recht, sich über den Leistungsstand Ihrer Auszubildenden zu informieren, um bei Bedarf frühzeitig unterstützend oder steuernd eingreifen zu können. Auch die Leistungsnachweise und Übungsaufgaben sollten entsprechend ernst genommen und ihre Bedeutung gegenüber den Auszubildenden klar kommuniziert werden.
Nur durch ein gemeinsames, konsequentes Vorgehen aller Beteiligten kann die Qualität der Ausbildung sowie ein geordneter Ablauf in unseren Häusern dauerhaft gewährleistet werden.
Für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement in der Ausbildung danken wir Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Lindner
Produktverantwortung VFA-K Lehrgang
Bayerische Verwaltungsschule (BVS)
Geschäftsbereich Ausbildung
Ridlerstraße 75
80339 München
www.bvs.de