BVS

Informationsschreiben

30.12.2025
Erste Infomail für unsere Lehrbeauftragten


Liebe Lehrbeauftragte,

wir freuen uns sehr, Ihnen mit dieser Nachricht unsere erste Informationsmail für nebenamtliche und freiberufliche Lehrbeauftragte der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) zuzusenden. Mit dieser neuen Form möchten wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und Neuerungen informieren, die für Ihre Tätigkeit bei uns von Bedeutung sind.

1. Foto- und Filmaufnahmen
Um unsere Abläufe zu vereinfachen, verzichten wir künftig auf das separate Datenschutzformular, das bisher jedem Lehrauftrag beigelegt war. Stattdessen wird auf den Teilnehmendeneinladungen folgender Hinweis erscheinen:
„In Ausnahmefällen können bei unseren Veranstaltungen – sofern im Rahmen unseres gesetzlichen Bildungsauftrages geboten – Foto- und/oder Filmaufnahmen gemacht werden. Diese Aufnahmen dienen der Veranstaltungsdokumentation sowie dem Lerntransfer. Unsere Lehrbeauftragten werden Sie vor der Erstellung von Foto- oder Filmaufnahmen hierüber informieren.
Sofern Sie nicht aufgenommen werden möchten, wenden Sie sich bitte an die lehrbeauftragte Person.“
Bitte informieren Sie Ihre Teilnehmenden entsprechend, wenn Aufnahmen geplant sind.


2. Nebentätigkeit für Beamte ab 1.1.2025
Sofern Sie nicht freiberuflich oder über Ihr Unternehmen für die BVS tätig sind, gilt Ihre Tätigkeit bei uns als Nebentätigkeit. Dies betrifft sowohl Beamte als auch Beschäftigte.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt:

  • Eine Nebentätigkeit von Beamten ist nach Art. 82 BayBG genehmigungsfrei, wenn
      o sie auf Vorschlag oder Veranlassung des Dienstherrn übernommen wird oder
      o der Gesamtumfang zehn Stunden wöchentlich und die Gesamtvergütung 10.000 € im Kalenderjahr nicht überschreitet.
  • In diesen Fällen genügt die Anzeige der Nebentätigkeit beim Dienstherrn.
  • In allen anderen Fällen ist weiterhin eine Nebentätigkeitsgenehmigung gemäß Bayerischer Nebentätigkeitsverordnung (BayNV) erforderlich.
    Die ausführlichen Informationen zu den Themen Foto- und Filmaufnahmen sowie Nebentätigkeit für Beamte finden Sie auch im beigefügten Informationsblatt.
     

3. Vertraulichkeit und Datenschutz
Im Rahmen Ihrer Lehrtätigkeit können Ihnen personenbezogene Daten begegnen. Bitte beachten Sie:

  • Alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare Person beziehen, sind vertraulich zu behandeln.
  • Nach Art. 5 Abs. 1f DSGVO ist der Schutz dieser Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen („Integrität und Vertraulichkeit“).
  • Es ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu nutzen, weiterzugeben oder anderweitig zu verarbeiten.
  • Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit als Lehrbeauftragte/r fort.


4. Neu: Die Tafelrunde der Lehrbeauftragten
Ab sofort gibt es in unseren Bildungszentren – zusätzlich zum Dozentenzimmer – einen festen Treffpunkt im Speisesaal exklusiv für Sie: die Tafelrunde der Lehrbeauftragten.
Ob bei einer Pause, einem Kaffee oder einer Mahlzeit – die Tafelrunde bietet Raum für

  • kollegialen Austausch,
  • neue Impulse und
  • Gespräche auf Augenhöhe.

Sie erkennen den Bereich an einem Schild mit Ritterhelm – Symbol für Gemeinschaft, Respekt und die Stärke des Austauschs.
Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig; wer lieber mit den Teilnehmenden essen möchte, ist ebenso willkommen.
Wir freuen uns, wenn Sie Platz nehmen. Willkommen an der Tafelrunde!


5. Infos aus dem Geschäftsbereich 1 – Ausbildung
5.1 Werden Sie Korrektor oder Korrektorin an der BVS für Prüfungen und Leistungsnachweise
Für die Durchführung unserer Prüfungen und Leistungsnachweise suchen wir regelmäßig qualifizierte Korrektoren/Korrektorinnen.
Diese Tätigkeit ist besonders geeignet für Lehrbeauftragte, die für den Unterricht keine Freistellung erhalten, da sie zeitlich flexibel und unabhängig vom Unterrichtsgeschehen ausgeübt werden kann.
Wenn Sie Interesse haben, diese verantwortungsvolle Aufgabe zusätzlich zu Ihrer Lehrtätigkeit zu übernehmen, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung an Frau Mros oder Frau Weiser (mros@bvs.de oder weiser@bvs.de).
Weitere Informationen zu Umfang, Vergütung und Abläufen erhalten Sie gerne auf Anfrage.


5.2 Digitale Unterlagen und nachhaltiger Umgang mit Unterrichtsmaterialien
Im Sinne eines modernen und ressourcenschonenden Lehrgangsbetriebs möchten wir die Bereitstellung von digitalen Unterlagen ausbauen. Die Teilnehmenden erhalten künftig einen Link zu unserem DataStore, über den sie – vorausgesetzt, die Materialien liegen uns rechtzeitig vor – Zugriff auf die Unterlagen haben. Wir bitten Sie deshalb herzlich, uns Ihre Unterrichtsunterlagen in digitaler Form frühzeitig zukommen zu lassen.
Damit verbunden gelten folgende Hinweise:

  • Lehrbücher ersetzen die früher üblichen Skripte. Kopiert werden können daher ausschließlich Handouts, Übungen, Lösungen oder Schemata.
  • Die Vervielfältigung erfolgt zentral über unseren Copy-Shop. Eigene Kopien mitzubringen oder vor Ort anzufertigen ist nicht vorgesehen.
  • Da Teilnehmende die Möglichkeit haben, auf Papierausdrucke zu verzichten, können Sie künftig nicht automatisch davon ausgehen, dass alle Materialien in gedruckter Form auf den Tischen liegen.
  • Sollte Unterrichtsmaterial zwingend in Papierform benötigt werden, teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig mit, damit wir Vervielfältigung und Versand veranlassen können.

Zu Beginn des ersten Präsenzlehrgangs fragen wir bei den Teilnehmenden ab, wer Unterlagen in Papierform wünscht. So können wir den Materialeinsatz gezielter steuern und unnötige Ausdrucke vermeiden.


5.3 Anwesenheitskontrolle
Wir bitten Sie herzlich, im Unterricht die Anwesenheit der Teilnehmenden nicht nur zu Beginn zu prüfen, sondern Abwesenheiten auch am Ende des Unterrichtstages zu vermerken.
Lassen Sie sich hierfür bitte die entsprechende Liste oder das Unterrichtstagebuch vorlegen.


6. Einführung zentrales Lehrbeauftragtenmanagement
Ab dem 01.09.2025 wird in der BVS ein zentrales Lehrbeauftragtenmanagement eingerichtet. Ziel ist es, Lehrbeauftragte besser zu unterstützen und eine verlässliche Anlaufstelle zu schaffen. Dazu gehören z. B. klare Informationen zu Honorar- und Reisekostenregelungen, einheitliche Bewerbungs- und Einsatzprozesse sowie die Koordinierung der Unterrichtskontingente. Lehrbeauftragte erhalten künftig eine zentrale Kontaktmöglichkeit für fachliche und organisatorische Fragen, Unterstützung beim Einstieg, Zugang zum Lehrendenportal sowie regelmäßige Informationen über Newsletter. Auch Rückmeldungen und Anliegen werden systematisch aufgenommen, Abfragen gebündelt und besondere Einsätze anerkannt. Verantwortlicher Referent ist Christian Dandl, in organisatorischen Fragen wird er von Monika Franzel unterstützt.


7. Neu: Lehrbeauftragtenportal im Digitalportal der BVS
Wie bereits angekündigt, steht Ihnen ab sofort im Digitalportal der BVS (www.digital.bvs.de) das neue Lehrbeauftragtenportal zur Verfügung.
Hier können Sie Ihre Unterrichtstermine einsehen, Noten erfassen, Ihr Kontingent im Blick behalten und Ihre Kostenaufstellungen direkt online übermitteln.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Übernachtungswünsche mitzuteilen und wichtige Dokumente – etwa Honorarbescheinigungen – jederzeit einzusehen und herunterzuladen.

Das Portal soll Ihnen den Alltag erleichtern und die Abläufe zwischen Ihnen und der BVS vereinfachen.
Wir freuen uns, wenn möglichst viele von Ihnen das Lehrbeauftragtenportal aktiv nutzen.

Herzlichen Dank für Ihr Engagement, Ihre Unterstützung und Ihren wertvollen Beitrag zum Erfolg der Bayerischen Verwaltungsschule.
Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir eine starke und lebendige Lernkultur.


Mit besten Grüßen

Ihre BVS
 

 

Bayerische Verwaltungsschule (BVS)

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Vorstand: Hans-Christian Witthauer

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