Ihr Weg zum Fernpilotenschein (A2)
In Kooperation mit der Bayerischen Drohnenakademie
Ausbildung und Prüfung A2-Fernpilotenschein nach DVO (EU) 2019/947 gemäß UAS.OPEN.030(2)c
Drohnen als unbemannte Luftfahrzeuge erfreuen sich wachsender Beliebtheit im Hobby- und Freizeitbereich, aber vor allem auch in gewerblicher Anwendung. So sind Drohnen als digitales und effektives Werkzeug in Medien oder Handwerk kaum noch wegzudenken.
Was jedoch kaum einer weiß: In der EU müssen Piloten von kamerabestückten Drohnen oder Drohnen, die mehr als 249g wiegen, mindestens den (kleinen) A1/A3-Kenntnisnachweis besitzen. Das darauf aufbauende A2-Fernpilotenzeugnis ist eine weitere Qualifikation für Drohnenpiloten, die zusätzliche Befugnisse mit sich bringt:
So verfügt man mit dem Erwerb des A2-Fernpilotenzeugnises über die Erlaubnis, bis unter 30m bzw. bis 5m nah an Menschen heranzufliegen. Der Abstand zu Wohngebieten darf außerdem unter 150m liegen. Zudem erfüllt man damit auch die Voraussetzung zur Beantragung von Sondergenehmigungen, wie z.B. für Flüge jenseits des Sichtfeldes, Flüge in bewohnten Gebieten, etc.
Hinweis
Bitte beachten Sie: Vor dem Besuch des Praktischen Moduls und dem Ablegen der A2-Prüfung benötigen Sie den „kleinen“ Drohnenführerschein A1/A3, der ausschließlich nach einer Registrierung und einem Onlinetest auf der Webseite des Luftfahrtbundesamts abgelegt werden kann.
In Weg zum A2 Fernpilotenschein
Die Module dieser Grafik sind verlinkt, diese können Sie für weitere Informationen anklicken.
Die Weiterbildung beinhaltet folgende Module
Praktisches Modul
Abschlussprüfung
Ihr Abschluss: A2-Fernpilotenschein
Ihre Ansprechpersonen
Produktverantwortung
- Telefon: 089 54057-8689
- Fax: 089 54057-91689
- E-Mail: wintermayr-greck@bvs.de