Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 SprengG für Vorderlader, Wiederlader und Böllerschützen
Zielgruppe
Beschäftigte der KreisverwaltungsbehördenIhr Nutzen
Sie können die gesonderte vom Waffenrecht getrennte sprengstoffrechtliche Erlaubnis für Ihre Sport- bzw. Brauchtumsschützen richtig bearbeiten und kennen die Feinheiten, insbesondere hinsichtlich der Unterscheidung der Pulverarten und der Lagerung.Inhalt
Differenzierung der Erlaubnisse allgemein Unterschiede in der Erlaubnis für Wiederlader, Vorderlader und Sportschützen Zuständigkeiten Lagerung explosionsgefährlicher Stoffe Allgemeine Vorschriften Zusammenhang mit dem WaffengesetzHinweis
Private Personen oder Personen außerhalb von Kommunalverwaltungen können dieses Seminar nicht buchen. Wir bitten um Verständnis.Termine und Orte
06.11.2024 ( 09:00 ) bis 06.11.2024 ( 16:30 ) | Nr.: SI-24-230614
BVS-Bildungszentrum Nürnberg, Nürnberg
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 190,00 €
Verpflegung: 0,00 €
Ihre Ansprechpartner
Tanja Bast
Organisation
089 54057-8608
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bast@bvs.de
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Produktverantwortung
089 54057-8620
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