Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Standesamt und Meldebehörde Wer braucht was von wem?

Zielgruppe

Beschäftigte der Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, insbesondere von Meldebehörden und von den Standesämtern

Ihr Nutzen

Sie kennen die Zusammenhänge und Notwendigkeit der Vernetzungen zwischen Informationen des Standesamtes und der Meldestelle.

Inhalt

- Grundlagen des Staatsangehörigkeitsrechts - Grundlagen des Personenstandsrechts - Namensführung von Eltern und deren Kinder - Auswirkungen von Auslandsadoptionen - Änderungen in Zusammenhang mit Eheschließungen - Anerkennung von ausländischen Scheidungen - Besonderheiten bei Sterbefällen - Behördliche Namensänderung - Optische Darstellung von Urkunden - Erklärungen nach § 94 BVFG - Datenschutz, Auskunft aus Registern - Zusammenarbeit Meldebehörde - Standesamt

Hinweis

Das Seminar wird als Fortbildung gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AVPStG mit 20 Punkten bewertet.

Termine und Orte

30.09.2024 ( 13:30 ) bis 02.10.2024 ( 12:00 ) | Nr.: AP-24-230890
BVS-Bildungszentrum Lauingen, Lauingen

16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 300,00 €
Unterkunft: 110,00 €
Verpflegung: 91,00 €

Ihre Ansprechpartner

Antje Schmidt

Antje Schmidt
Organisation

089 54057-8682
089 54057-8699
a.schmidt@bvs.de

Stefan Tanner

Stefan Tanner
Produktverantwortung

089 54057-8606
089 54057-8699
tanner@bvs.de

Seminaranmeldung, Ersatzteilnehmer, Stornierung, Umbuchung

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