Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Wildschadensersatzverfahren

Einführung

Ersatzpflichtige Wild- und Jagdschäden können gem. § 25 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes gerichtlich erst geltend gemacht werden, wenn das Vorverfahren von der zuständigen Gemeinde durchgeführt ist.

Zielgruppe

Beschäftigte von kreisangehörigen Gemeinden

Ihr Nutzen

Für die angestrebte gütliche Einigung vor Ort erhalten Sie das notwendige Hintergrundwissen zum Verfahren und zur Schadensfestsetzung.

Inhalt

- Ersatzpflichtige Wild- und Jagdschäden gem. § 25 ff AVBayJG - Schadensmeldungen - Vorverfahren - Schätzungstermin und gütliche Einigung - Schadensfeststellung durch Wildschadensschätzer/-innen - Inhalt des Schätzergutachtens - Verspätet angemeldete Ansprüche - Zurückweisungsbescheid, Vorbescheid

Termine und Orte

24.04.2024 ( 09:00 ) bis 24.04.2024 ( 16:30 ) | Nr.: SI-24-230465
BVS-Bildungszentrum Nürnberg, Nürnberg

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 210,00 €
Verpflegung: 0,00 €

05.11.2024 ( 09:00 ) bis 05.11.2024 ( 16:30 ) | Nr.: SI-24-230466
BVS-Bildungszentrum München, München

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 210,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Ihre Ansprechpartner

Tanja Bast

Tanja Bast
Organisation

089 54057-8608
089 54057-8699
bast@bvs.de

Stefan Tanner

Stefan Tanner
Produktverantwortung

089 54057-8606
089 54057-8699
tanner@bvs.de

Seminaranmeldung, Ersatzteilnehmer, Stornierung, Umbuchung

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