Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Ermessensspielräume im Umweltrecht
Bezeichnung
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Ermessensspielräume im UmweltrechtEinführung
Genehmigungspflichtige Anlagen sind genehmigungsfähig, wenn sie den verschiedenen umweltrechtlichen Anforderungen gerecht werden. Bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen kann die Behörde – abhängig vom jeweiligen Rechtsgebiet (z.B. Immissionsschutzrecht, öffentliches Baurecht) verpflichtet sein, die Genehmigung zu erteilen (gebundene Entscheidung). In anderen Rechtsgebieten des Umweltrechts, z.B. im Wasserrecht, kann der Behörde bei der Zulassung allerdings auch ein Ermessen zur Verfügung stehen (Ermessensentscheidung). Stets kann die Behörde eine Genehmigung darüber hinaus mit Nebenbestimmungen (insb. einer Auflage) versehen oder repressive Instrumente nutzen, um gesetzliche Anforderungen durchzusetzen. Bei sämtlichen dieser hoheitlichen Maßnahmen müssen die Juristinnen/Juristen und die Verwaltungsbeamtinnen/Verwaltungsbeamte stets auch im Einzelfall den sog. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, insbesondere die Frage der Angemessenheit, beachten. In diesem Seminar werden Beispiele umweltrechtlicher Anforderungen unter Berücksichtigung dieser Grundsätze diskutiert. Zudem werden weitere Möglichkeiten hoheitlichen und informellen Handelns erörtert.Zielgruppe
Mitarbeitende der kommunalen und staatlichen VerwaltungIhr Nutzen
Sie erörtern den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und diskutieren über mögliche Ermessensspielräume.Inhalt
- Hoheitliches und informelles Handeln - Genehmigung und behördliche Anordnung - Ermessensspielräume - Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Die Umsetzbarkeit behördlicher Anordnungen - Nichtigkeit von Verwaltungsakten - Das weitere Verfahren (Klageverfahren, einstweilige Anordnung, Anordnung des sofortigen Vollzugs) - Befugnisse der Überwachung - Amtshaftung und Strafbarkeit von AmtsträgernTermine und Orte
09.10.2024 ( 09:00 ) bis 09.10.2024 ( 16:30 ) | Nr.: UT-24-230188
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 210,00 €
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