Grundlagen Teilnahme-/Kostenbeitrag nach § 90 SGB VIII
Zielgruppe
Beschäftigte in Jugendämtern ohne ErfahrungIhr Nutzen
Sie erwerben fundierte Grundkenntnisse hinsichtlich der Übernahme von Teilnahmebeiträgen und der Forderung von Kostenbeiträgen nach § 90 SGB VIII, können praktische Erfahrungen zu diesem Thema austauschen und Lösungsansätze erörtern.Inhalt
- Ermittlung, Bereinigung und Einsatz des Einkommens nach den §§ 82 ff SGB XII - Übernahme von Teilnahmebeiträgen und Forderung von Kostenbeiträgen nach § 90 SGB VIII - Arbeit mit dem Berechnungssystem "jugendhilfe-service" in der jeweils aktuellen VersionDozent
Das Jugendhilfe-Team in wechselnder BesetzungHinweis
Dieses Seminar ist auch für Beschäftigte geeignet, die bei Gemeinden Gastkinderbeiträge nach Art. 23 BayKiBiG berechnen. Eine vertiefende Behandlung der Berechnung des Einkommens Selbständiger erfolgt hier nicht. Dafür ist das Seminar "Einkommensermittlung bei Selbständigen nach § 82 SGB XII" einschlägig.Termine und Orte
08.07.2024 ( 13:30 ) bis 10.07.2024 ( 12:00 ) | Nr.: SO-24-230289
BVS-Bildungszentrum Holzhausen, Utting
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 380,00 €
Unterkunft: 110,00 €
Verpflegung: 91,00 €
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