Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Grundlagen Teilnahme-/Kostenbeitrag nach § 90 SGB VIII

Zielgruppe

Beschäftigte in Jugendämtern ohne Erfahrung

Ihr Nutzen

Sie erwerben fundierte Grundkenntnisse hinsichtlich der Übernahme von Teilnahmebeiträgen und der Forderung von Kostenbeiträgen nach § 90 SGB VIII, können praktische Erfahrungen zu diesem Thema austauschen und Lösungsansätze erörtern.

Inhalt

- Ermittlung, Bereinigung und Einsatz des Einkommens nach den §§ 82 ff SGB XII - Übernahme von Teilnahmebeiträgen und Forderung von Kostenbeiträgen nach § 90 SGB VIII - Arbeit mit dem Berechnungssystem "jugendhilfe-service" in der jeweils aktuellen Version

Dozent

Das Jugendhilfe-Team in wechselnder Besetzung

Hinweis

Dieses Seminar ist auch für Beschäftigte geeignet, die bei Gemeinden Gastkinderbeiträge nach Art. 23 BayKiBiG berechnen. Eine vertiefende Behandlung der Berechnung des Einkommens Selbständiger erfolgt hier nicht. Dafür ist das Seminar "Einkommensermittlung bei Selbständigen nach § 82 SGB XII" einschlägig.

Termine und Orte

08.07.2024 ( 13:30 ) bis 10.07.2024 ( 12:00 ) | Nr.: SO-24-230289
BVS-Bildungszentrum Holzhausen, Utting

16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 380,00 €
Unterkunft: 110,00 €
Verpflegung: 91,00 €

Derzeit stehen keine freien Plätze zur Verfügung. Bitte melden Sie sich trotzdem an! Wir versuchen Ihnen eine Teilnahme zu ermöglichen.

Ihre Ansprechpartner

Seminaranmeldung, Ersatzteilnehmer, Stornierung, Umbuchung

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