Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
Zielgruppe
Beschäftigte von KreisverwaltungsbehördenIhr Nutzen
Sie haben die Möglichkeit, Grundkenntnisse zu erwerben, diese zu vertiefen sowie Lösungsmöglichkeiten für individuelle Praxisprobleme mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu diskutieren.Inhalt
- Informationen zum Kernelement „Krisendienst“, Tatbestandsvoraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung als Ultima Ratio, Einordnung typischer medizinischer Fachbegriffe und Krankheitsbilder, Abgrenzung der sofortigen vorläufigen Unterbringung durch Kreisverwaltungsbehörde und Polizei unter Berücksichtigung gefahrenabwehrrechtlicher Grundsätze, Vorbereitung der gerichtlichen Unterbringung, Diskussion zu den von den Teilnehmern vorab übermittelten individuellen Themenwünschen und FragenHinweis
Das Seminar trennt nicht zwischen Grundseminar und Praxistagen. Bitte bringen Sie das BayPsychKHG mit.Termine und Orte
15.07.2024 ( 09:00 ) bis 15.07.2024 ( 16:30 ) | Nr.: SG-24-231099
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 240,00 €
Verpflegung: 0,00 €
18.11.2024 ( 09:00 ) bis 18.11.2024 ( 16:30 ) | Nr.: SG-24-231100
BVS-Bildungszentrum Nürnberg, Nürnberg
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 240,00 €
Verpflegung: 0,00 €
Ihre Ansprechpartner
Antje Schmidt
Organisation
089 54057-8682
089 54057-8699
a.schmidt@bvs.de
Stefan Tanner
Produktverantwortung
089 54057-8606
089 54057-8699
tanner@bvs.de
Seminaranmeldung, Ersatzteilnehmer, Stornierung, Umbuchung
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