Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Verhalten bei Straftaten in Bäderbetrieben - Was muss ich tun? Was darf ich?

Zielgruppe

Beschäftige in Bäderbetrieben

Ihr Nutzen

Immer wieder kommt es zu Straftaten in Schwimmbädern. Bei Streit unter Gästen mit Beleidigungen und Körperverletzungen, sowie bei Diebstahl, sexuellen Übergriffen oder Hausfriedensbruch muss das Personal richtig und angemessen handeln.In diesem Seminar werden Ihnen rechtliche Grundlagen vermittelt. Sie lernen Ihre Rechte und Pflichten als Personal bei Straftaten kennen. Durch die Behandlung vieler praxisnaher Beispiele und verschiedener Situationen wird das selbstsichere und korrekte Handeln im eigenen Betrieb möglich.

Inhalt

- Rechtsgrundlagen - Haus- und Badeordnung und Hausrecht - Typische Straftaten in Schwimmbädern - Notwehr und Nothilfe - Wann rufe ich die Polizei? - Festnahme von Straftätern (Jedermann-Festnahme) - Verhalten gegenüber Verdächtigen und Zeugen - Präventionsmaßnahmen - Besprechung von praxisnahen Beispielen - Erfahrungsaustausch und Diskussion

Termine und Orte

21.11.2024 ( 09:00 ) bis 21.11.2024 ( 16:30 ) | Nr.: BB-24-230931
BVS-Bildungszentrum München, München

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 190,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Ihre Ansprechpartner

Ramona Handwerker

Ramona Handwerker
Organisation

089 54057-8441
089 54057-918441
ramona.handwerker@bvs.de

Veronika Hutter

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Produktverantwortung

089 54057-8433
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