Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes

Zielgruppe

Beschäftigte der Kreisverwaltungsbehörden, einschließlich der Amtsärztinnen und Amtsärzte, die mit dem Vollzug des Infektionsschutzgesetzes befasst sind.

Voraussetzung

Grundkenntnisse im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes sollten bereits vorhanden sein.

Ihr Nutzen

Für Beschäftigte mit bereits tiefergehenden Kenntnissen im IfSG bietet die Veranstaltung die Möglichkeit, diese aufzufrischen und insbesondere ihre Kenntnisse für den gerichtsfesten Vollzug zu vertiefen. Sie können damit rechtssichere und sachgerechte Entscheidungen treffen.

Inhalt

- Allgemeine und besondere Maßnahmen - Überwachung von Krankenhäusern und Arztpraxen - Maßnahmen in und Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen - Schutzmaßnahmen, Quarantäne, berufliches Tätigkeitsverbot - Gesundheitliche Behandlung durch das Gesundheitsamt - Grundzüge des Entschädigungsrechts nach dem IfSG - Grundzüge der Kostentragung nach dem IfSG - Verwaltungsrechtliche Umsetzung der Maßnahmen (besondere Bedeutung der Anhörung im IfSG, Gefahrenbegriffe, Verhältnismäßigkeit, Vorgehen bei Gefahr im Verzug)

Methodik

Grundlagen werden vertieft, typische Probleme im Vollzugsalltag des IfSG anschaulich beleuchtet und pragmatische Lösungswege vorgestellt. Dabei werden auch die für Verständnis und Vollzug des IfSG relevanten Teile des allgemeinen Verwaltungsrechts behandelt.

Termine und Orte

20.11.2024 ( 09:00 ) bis 20.11.2024 ( 16:30 ) | Nr.: SG-24-231101
BVS-Bildungszentrum München, München

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 210,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Ihre Ansprechpartner

Antje Schmidt

Antje Schmidt
Organisation

089 54057-8682
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Stefan Tanner

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