Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Umgang mit Gewalt in Pflege und Betreuung – Bedeutung von ordnungsrechtlichem Vollzug und Prävention in stationären Einrichtungen

Zielgruppe

Beschäftigte der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) aus allen Professionen des multiprofessionellen Teams (MPT). Hinweis: Mit Blick auf den Vollzug des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) im multiprofessionellen Team haben wir uns gegen eine Teilung in der Zielgruppe entschieden. In der Veranstaltung wird über die beschriebenen Themen informiert und alle Beteiligten erhalten einen umfassenden Einblick in die Materie. Um Sachverhalte umfassend beurteilen zu können, wird es immer den ein oder anderen Punkt geben, der nicht für alle von gleichem Interesse ist, der das Wissen und Verständnis jedoch insgesamt abrundet.

Ihr Nutzen

Problematische, aggressive oder sogar gewalttätige Verhaltensweisen können in allen zwischenmenschlichen Beziehungen vorkommen. Die Pflege und Betreuung sind hiervon ebenso betroffen. Den stationären Einrichtungen und ihren professionellen Pflege- und Betreuungskräften kommt in der Prävention und im Umgang mit Gewalt eine besondere Aufgabe und Verantwortung zu. Pflege- und Betreuungskräfte sind oft nahe Kontakt- und Vertrauenspersonen der Bewohnerinnen und Bewohner. Sie haben aus ethischer und rechtlicher Sicht die Aufgabe, Bewohnerinnen und Bewohner vor Schäden zu schützen sowie sich für ihre Bedürfnisse, Interessen und Rechte einzusetzen. Aber auch professionelle Pflege- und Betreuungskräfte können selbst beteiligt und/ oder von problematischen Situationen bis hin zu Gewalt betroffen sein. In diesem besonderen Spannungsfeld bewegt sich auch die FQA bei der Beratung und Prüfung der stationären Einrichtungen. Dieses Spannungsfeld wird in der Fortbildung näher beleuchtet. Diese Fortbildung baut auf die Fortbildung „Freiheitsentziehende Maßnahmen - Rechtlicht Grundlagen und Psychopharmaka“ auf. Das Seminar „(Gewalt-)Schutzkonzepte in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe – Ein Überblick“ bietet weiterführende Informationen zu Prävention, Gewaltschutz und der Umsetzung von Schutzkonzepten in den Wohnformen.

Inhalt

- Grundkenntnisse über das Thema Gewalt sowie Gewaltprävention, - Rechtliche Rahmenbedingungen, - Klärung der Rolle, - Aufgaben und Befugnisse der FQA

Dozent

Tobias Lechner, Arno Helfrich

Hinweis

ANMELDUNG Sie können sich online über www.bvs.de direkt in der Veranstaltung anmelden. Auch eine Anmeldung mit Formblatt, formlos oder E-Mail an seminaranmeldung.bvs.de ist möglich. Alle Anmeldungen und Änderungen werden von der BVS umgehend schriftlich an die anmeldende Dienstbehörde (Personalstelle, Fortbildungsstelle etc.) bestätigt. KOSTENÜBERNAHME Für die aktiven Beschäftigten einer FQA-Fachstelle werden die Kosten für das Seminar vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege übernommen und direkt mit der BVS abgerechnet. Sofern im Angebot enthalten, sind bei mehrtägigen Seminaren darin auch die Kosten für Übernachtung sowie Verpflegung innerhalb dieses Zeitraums enthalten. Darüber hinaus gehende Kosten, z.B.: für eine Übernachtung bei Anreise am Vorabend, müssen selbst getragen, bzw. vorab mit dem eigenen Dienstherrn abgestimmt werden. Ihre Fortbildungs-Reisekosten rechnen Sie bitte mit Ihrem Dienstherrn direkt ab. Von dieser Finanzierung ausgenommen sind Teilnehmende, die nicht zur FQA gehören oder von Behörden außerhalb Bayerns und von Bundesbehörden sind. Voraussetzung für die Kostenübernahme sind die Angaben zu Ihrer Profession und FQA-Fachstelle, die Sie bitte auf der KOSTENÜBERNAHME-ERKLÄRUNG (die zusammen mit der Unterschriftsliste im Seminar herumgeht) vollständig angeben. ABMELDUNG Bitte melden Sie sich schriftlich ab. Bei Abmeldung vor der Einladung zum Seminar (ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn) entstehen keine Gebühren. Ist die Einladung zum Seminar bereits erfolgt, so ermäßigen sich die Gebühren auf die Hälfte der Seminargebühren. Die Vorhaltekosten für die Unterkunft betragen 70 % der gebuchten Leistung. Erfolgt die Abmeldung erst am Tag des Seminarbeginns oder reist jemand ohne Abmeldung nicht an, werden die vollen Gebühren der anmeldenden Dienstbehörde in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden vom StMGP nicht übernommen! Die Gründe für die Abmeldung sind unerheblich.

Kooperation

In Zusammenarbeit mit dem StMGP

Termine und Orte

02.10.2024 ( 09:30 ) bis 02.10.2024 ( 16:00 ) | Nr.: SO-24-230370
BVS-Bildungszentrum München, München

7 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 210,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Ihre Ansprechpartner

Kinga Gut

Kinga Gut
Organisation

089 54057-8683
089 54057-8699
kinga.gut@bvs.de

Seminaranmeldung, Ersatzteilnehmer, Stornierung, Umbuchung

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