Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Das bayerische Zuwendungsrecht - Förderung von Kommunen nach der BayHO

Zielgruppe

Kommunale Beschäftigte, die sich aus Sicht des Zuwendungsnehmers einen Überblick über das staatliche Zuwendungsverfahren verschaffen möchten.

Ihr Nutzen

Sie erhalten einen Überblick über Besonderheiten der Förderung von Gebietskörperschaften und die formalen Anforderungen im Zuwendungsverfahren. Praktische Erfahrungen können im Seminar ausgetauscht werden.

Inhalt

- Haushalts- und zuwendungsrechtliche Grundlagen der Förderung von Kommunen (Art. 23 und 44 BayHO, VV zu Art. 23 und 44 BayHO, ANBest-K sowie die wichtigsten Regelungen des BayVwVfG) - Grundbegriffe des Zuwendungsrechtes (Überblick) - Zuwendungs- und Finanzierungsarten - Antragsverfahren - Vorzeitiger Maßnahmenbeginn - Bewilligungsbescheid - Hauptregelungen und Nebenbestimmungen - Allgemeine Projektbegleitung - Mittelabruf und Mittelauszahlung - Verwendungsnachweisverfahren - Geltendmachung von Erstattungsansprüchen

Hinweis

Es werden keine Sachfragen des kommunalen Finanzausgleichs (FAG) oder zu speziellen Förderprogrammen behandelt.

Termine und Orte

13.11.2024 ( 10:30 ) bis 15.11.2024 ( 12:00 ) | Nr.: FI-24-231435
Tagungszentrum Landshut, Landshut

20 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 380,00 €
Unterkunft: 110,00 €
Verpflegung: 94,50 €

Ihre Ansprechpartner

Wieslawa Gradl

Wieslawa Gradl
Organisation

089 54057-8654
089 54057-8699
gradl@bvs.de

Katrin Suhre

Katrin Suhre
Produktverantwortung

089 54057-8652
089 54057-8699
suhre@bvs.de

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