Rechtssicherheit im Online-Marketing
Einführung
Die digitale Öffnung der öffentlichen Verwaltung hat längst begonnen und auch „Spätstarter“ werden diesen Schritt früher oder später gehen müssen. Die Umsetzung des eGovernment-Gesetzes ist dabei zwar häufig der „Motor des digitalen Wandels“ und dennoch nur ein kleiner Baustein auf dem Weg zum „digitalen Rathaus“ oder zur „digitalen Kommune“. Gefragt sind eine attraktive Außendarstellung mittels Website und Facebook oder die Gestaltung digitaler Kommunikationswege mit Bürgerinnen und Bürgern und auch anderen Interessensgruppen: Öffentliche Verwaltung auf Twitter und Instagram? Wenn Kommunen auf dem Weg der Digitalisierung Neuland betreten, gilt es lauernde Gefahren im Sinne von „rechtlichen Fallstricken“ zu beachten, insbesondere im Bereich des Online-Marketings. Dieses Seminar möchte Sie dabei unterstützen, rechtssicher online zu agieren und setzt sich mit den wesentlichen Aspekten des Medien-, Datenschutz- und Urheberrechts auseinander.Zielgruppe
Führungskräfte sowie Beschäftigte kommunaler Stellen und kommunaler Eigenbetriebe im Bereich Marketingarbeit, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tourismus und in verwandten ArbeitsfeldernIhr Nutzen
Sie kennen die wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen, um Internetseiten und auch Facebook-Seiten rechtssicher aufbauen zu können. Sie haben einen Überblick über rechtliche Besonderheiten, die es auch im Umgang mit anderen Social-Media-Diensten zu beachten gilt. Sie kennen die wichtigsten Bestimmungen aus dem Medien-, Datenschutz- und Urheberrecht und gewinnen dadurch mehr Rechtssicherheit im Bereich des Online-Marketings.Inhalt
Rechtssicherer Aufbau einer Internetseite: Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Impressum, Datenschutzerklärung, Kontaktformular, Keywords, etc.) Rechtssicherer Aufbau einer Facebook-Seite für öffentliche Verwaltungen Rechtssicher Agieren mit anderen Social-Media-Profilen: Von Instagram und Twitter... Datenschutz – Was erlaubt und fordert die DSGVO? Urheberrecht – Welche Bilder/Texte dürfen verwendet werden? Was ist zu beachten? Markenrecht – relevant für die öffentliche Verwaltung? Einsatz von Influencern – Was ist das? Sinnvoll auch für die öffentliche Verwaltung? Online-Feedback „unter der Gürtellinie“ – Kritische Kommentare und Posts: Was müssen sich Behörden gefallen lassen? Was sagt das Recht? Besprechung Ihrer Fragen und Fall-BeispieleHinweis
Dieses Seminar ist ein Pflichtmodul der Weiterbildung zur/zum "Referenten/-in für kommunales Marketing". Das Seminar richtet sich ebenso an Personen, die sich im Bereich kommunales Marketing losgelöst vom Weiterbildungslehrgang fortbilden möchten.Termine und Orte
29.09.2022 ( 10:00 ) bis 30.09.2022 ( 15:30 ) | Nr.: PR-22-221892
BVS-Bildungszentrum Holzhausen, Utting
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 400,00 €
Unterkunft: 52,00 €
Verpflegung: 56,00 €
Ihre Ansprechpartner

Sandra Hofknecht
Organisation
089 54057-8681
089 54057-8699
hofknecht@bvs.de

Daniela Reitberger
Referentin
089 54057-8658
089 54057-8699
reitberger@bvs.de
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