Gefährdungsbeurteilungen in Bäderbetrieben
Zielgruppe
Führungskräfte und verantwortliche Beschäftigte in BäderbetriebenIhr Nutzen
In Bäderbetrieben werden Rurschen , Sprunganlagen, Strömungskanäle und andere Einrichtungen mit Gefährdungspotiential betrieben. Bei diesen Anlagen und Einrichtungen kann es zu Unfällen, leider auch mit schweren Folgen, kommen. Aber auch schon der "normale Betrieb" mit der Verpflichtung zur Beaufsichtigung stellt eine Gefahrenquelle dar. Aufgrund der einschlägigen Richtlinen und Normen (z.B. DIN EN 15228, Teil2) sind die Betreiber von Bäderbetrieben zur Durchführung und Umsetzung von Gefährdungsburteilungen verpflichtet. Wir vermitteln Ihnen die erforderlichen Grundlagen und üben mit Ihnen die Vorgehensweise bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung anhand praxisnaher Beispeiele.Inhalt
- Sinn und Zweck von Gefährdungsbeurteilungen - Betreiberpflichten - Grundlagen für die Erstellung von Gefährungsbeurteilungen lt. DIN EN 15288 - Begriffsbestimmungen: Analyse, Beurteilung, Bewertung - Gefährdungsanlyse und Gefährdungsbeurteilung - Was brauche ich für meinen Betrieb? - Vorgehensweise bei der Gefährungsbeurteilung zu den verschiedenen Situation - Präsentation von Beispielen aus der Praxis (Beaufsichtigung des Badebetriebes, Rutschen- und Sprungturmbetrieb) - Folgemaßnahmen nach der Risikobewertung - Erarbeitung von praxisnahen Beispielen zur Anwendung im eigenen Betrieb - DokumentationTermine und Orte
15.11.2022 ( 09:00 ) bis 15.11.2022 ( 16:30 ) | Nr.: BB-22-221946
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 180,00 €
Ihre Ansprechpartner
Eva-Maria Hübner
Organisation
089 54057-8685
089 54057-918685
huebner@bvs.de

Jörg Simon
Referent
09072 71-1700
09072 71-1799
simon@bvs.de
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