Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Die Angleichungserklärung

Zielgruppe

Standesbeamte sowie Beschäftigte im Standesamt und der Standesamtsaufsicht mit geringen praktischen Erfahrungen

Ihr Nutzen

Sie können mit Angleichungserklärungen rechtssicherer umgehen

Inhalt

- Angleichung nach §94 BVFG: - Vertriebene und Spätaussiedler (Historische Situation) - Grundzüge des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit - Angleichung nach §94 BVFG (Fallbeispiele, Möglichkeiten und Grenzen) - Angleichung nach Art. 47 EGBGB: - Statutenwechsel - Voraussetzungen für Einbürgerung - Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit - Angleichung gem. Art 47 EGBGB – Grundsätze - Anwendung des Art 47 EGBGB und Unterschiede zu § 94 BVFG) - Beispiele, Übungsfälle, Rechtsprechung

Hinweis

Das Seminar wird als Fortbildung gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AVPStG mit 10 Punkten bewertet.

Termine und Orte

02.05.2024 ( 09:00 ) bis 02.05.2024 ( 16:30 ) | Nr.: AP-24-230901
BVS-Bildungszentrum Nürnberg, Nürnberg

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 200,00 €
Verpflegung: 0,00 €

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Ihre Ansprechpartner

Antje Schmidt

Antje Schmidt
Organisation

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Stefan Tanner

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