Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Erst- und Folgeunterweisung für Gebäudeverantwortliche und Hausmeisterdienste in öffentlichen Liegenschaften

Einführung

Das Seminar Erst- und Folgeunterweisung für Gebäudeverantwortliche und Hausmeister und Hausmeisterinnen in öffentlichen Liegenschaften beinhaltet auch die Sonderschulung zur Betreiberverantwortung und zu den Verkehrssicherungspflichten.

Zielgruppe

Beschäftigte aus den Bereichen Hausmeisterdienste, Liegenschaftsmanagement und kommunales Gebäudemanagement von öffentlichen Einrichtungen

Ihr Nutzen

Die Sicherheit in öffentlichen Gebäuden ist für die Gebäudeverantwortlichen eine große Herausforderung. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind Gebäudeverantwortliche und Hausmeisterdienste jährlich in die besonderen Herausforderungen ihrer Tätigkeit einzuweisen. Als Vertreter des Eigentümers haben die Mitarbeiter eine große Verantwortung und sind mit den Gefahren vertraut zu machen. Sie sind zuständig für den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit und den richtigen Umgang mit den technischen Einrichtungen und Anlagen. Nur gut geschultes Personal kann diesen Herausforderungen gerecht werden und ist für den Notfall vorbereitet.

Inhalt

- Besonderheiten der öffentlichen Gebäude - Betreiberverantwortung, Grundlage der Gebäudesicherheit - Verkehrssicherungspflicht für den Betreiber konkret - Verkehrs- und Fluchtwege, worauf ist zu achten? - Elektrosicherheit, was darf der Hausmeisterdienst? - Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes - Versammlungsstättenverordnung - Kontroll- und Dokumentationspflichten - Ein Unfall ist passiert, was ist zu tun? - Regelmäßige Prüfung der Anlagen und deren Zuständigkeit - Regelmäßige Objektbegehung, Schadenserfassung und Nachweis für den ordnungsgemäßen Betrieb des Objekts - Ausgewählte Tätigkeiten und deren Sicherheitsaspekte

Hinweis

Das Seminar kann als Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Erst- und Folgeunterweisung angerechnet werden. Durch die persönliche Teilnahme der Beschäftigten an der Fortbildung werden diese nach dem Arbeitsschutzgesetz geschult und unterwiesen und erhalten damit auch eine Sonderschulung zur Betreiberverantwortung und zu den Verkehrssicherungspflichten.

Tipp

Dieses Seminar kann zur Anrechnung als Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Erst- und Folgeunterweisung EINMAL JÄHRLICH BESUCHT WERDEN.

Termine und Orte

14.11.2024 ( 09:00 ) bis 14.11.2024 ( 16:30 ) | Nr.: BA-24-229215
BVS-Bildungszentrum Nürnberg, Nürnberg

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 270,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Ihre Ansprechpartner

Corina Hartung

Corina Hartung
Organisation

089 54057-8656
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hartung@bvs.de

Andreas Hofmann

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