Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Der ARB 1/80 in der ausländerbehördlichen Praxis

Zielgruppe

Beschäftigte der Ausländerbehörden mit Grundkenntnissen im Ausländerrecht

Ihr Nutzen

Sie vertiefen gezielt Ihr Wissen zu der speziellen Thematik und haben Gelegenheit, besondere Praxisfragen auszutauschen.

Inhalt

- Anwendungsbereich des Assoziationsratsbeschlusses Nr. 1/80 und des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls (ZP) zum Assoziierungsabkommen - Voraussetzungen für das (Fort-)Bestehen des Aufenthaltsrechts nach dem Assoziationsrecht EWG/Türkei und für die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 4 Abs. 2 AufenthG - Beendigung des Aufenthalts von Personen mit einem assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrecht - Fragen des Verhältnisses zwischen dem Assoziationsrecht EWG/Türkei und dem allgemeinen Ausländerrecht - Praxisfragen rund um den Zugang zum Arbeitsmarkt von türkischen Arbeitnehmer/-innen und deren Familienangehörigen - Anwendung der einschlägigen Verwaltungsvorschriften (AAH - ARB 1/80, AvwV AufenthG und BayVVAuslR) im Vollzug des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts - Wirkungen der Stillhalteklausel des Artikel 7 ARB 2/76 i.v. mit Art. 13 ARB 1/80 - Aktuelle Rechtsprechung

Termine und Orte

15.07.2024 ( 09:00 ) bis 15.07.2024 ( 16:30 ) | Nr.: AP-24-230834
BVS-Bildungszentrum München, München

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 195,00 €
Verpflegung: 0,00 €

05.12.2024 ( 09:00 ) bis 05.12.2024 ( 16:30 ) | Nr.: AP-24-230835
BVS-Bildungszentrum Nürnberg, Nürnberg

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 195,00 €
Verpflegung: 0,00 €

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Antje Schmidt

Antje Schmidt
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089 54057-8682
089 54057-8699
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Stefan Tanner

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Produktverantwortung

089 54057-8606
089 54057-8699
tanner@bvs.de

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