Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Halten von Hunden und gefährlichen Tieren

(Praxistag(e))

Zielgruppe

Beschäftigte von Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden

Ihr Nutzen

Sie können rechtssicher Erlaubnisse und Anordnungen erstellen, die in Zusammenhang mit der unterschiedlichsten Art von Tierhaltung zusammen hängen.

Inhalt

- Anwendungsbereich und Abgrenzung zwischen Art. 37 LStVG und Art. 18 LStVG - Wesentliche Regelungen der VollzBek von 2015 - Abgrenzung der Zuständigkeiten sowie Zusammenarbeit mit dem Landratsamt - Sachverhaltsaufklärung - Einstufung von gefährlichen Tieren - Kampfhundeproblematik - Tier- und artenschutzrechtliche Vorschriften - Tierbörsen, Tierschauen, Terrarienhaltung - Geltungsbereich von Erlaubnissen und Anordnungen - Betretungsrechte, Wegnahme - Bescheiderstellung - Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sowie Zusammenarbeit mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft

Termine und Orte

16.10.2024 ( 10:30 ) bis 17.10.2024 ( 17:00 ) | Nr.: SI-24-230457
Landgasthof Euringer GmbH, Beilngries

14 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 270,00 €
Unterkunft: 55,00 €
Verpflegung: 69,00 €

Ihre Ansprechpartner

Tanja Bast

Tanja Bast
Organisation

089 54057-8608
089 54057-8699
bast@bvs.de

Stefan Tanner

Stefan Tanner
Produktverantwortung

089 54057-8606
089 54057-8699
tanner@bvs.de

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