Grundkurs Digitallotse

Der digitale Wandel betrifft die Bürgerinnen und Bürger, die kommunalen Gebietskörperschaften und die Wirtschaft gleichermaßen. Die Anforderungen an die Verwaltungen in Bayern in Sachen eGovernment und digitale Verwaltung sind enorm. Aus diesem Grund entwickelte die Bayerische Verwaltungsschule (BVS) in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Ministerium der Finanzen und für Heimat den Grundkurs Digitallotse.
Im Grundkurs Digitallotse erlernen Sie die wichtigsten rechtlichen und organisatorischen Grundlagen, um Ihre Kommune auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten. Sie sensibilisieren sich für das Thema Digitale Verwaltung und erhalten einen Überblick über die bereits vorhandenen Möglichkeiten, Verwaltungsabläufe zu digitalisieren.
Digitallotsen verstehen sich als Impulsgeber für alle Themen rund um die digitale Verwaltung. Dabei müssen Sie keine IT-Experten sein, sondern können aus allen Bereichen der Verwaltung kommen. Sie kennen die rechtlichen Erfordernisse, haben Erfahrung in den Abläufen Ihrer Verwaltung und ein gutes Händchen für die Menschen, die vom digitalen Wandel betroffen sind.
Sie kennen das Onlinezugangsgesetz, sind informiert über die Umsetzungshilfen und beraten ihre Kommune über die erforderlichen Schritte, um 2022 digitale Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft zur Verfügung zu stellen.
In 4 Tagen Impulsgeber und Lotse für Digitalisierung werden
Der „Grundkurs Digitallotse“ besteht aus 6 Themengebieten:
Einführungsbaustein – rechtliche und politische Grundlagen
Digitale Verwaltung - Vom Antrag zum Bescheid
Praktische Übungen / Workshops
E-Akte und deren rechtlichen Rahmenbedingungen im Kontext
Besondere Anforderungen wie Aspekte des Datenschutzes und der Informationssicherheit
Geodatenmanagement in der Kommune


„Grundkurs Digitallotse“
Was Sie nach dem Abschluss können
- Sie kennen die rechtlichen Erfordernisse, haben Erfahrung in den Abläufen Ihrer Verwaltung und ein gutes Händchen für die Menschen, die vom digitalen Wandel betroffen sind
- Sie kennen das Onlinezugangsgesetz
- Sie sind informiert über die Umsetzungshilfen und beraten ihre Kommune über die erforderlichen Schritte, um 2022 digitale Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft zur Verfügung zu stellen
Bitte beachten Sie, dass für dieses Seminar keine Übernachtungsmöglichkeit und keine Verpflegung angeboten werden kann.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen (Digitalgesetz) werden aktuell keine Kurse angeboten.
2023 ist eine Neuauflage des Grundkurses Digitallose auf Basis von überarbeiteten Inhalten geplant.
Jede Kommune erhält für die ersten Teilnehmenden dieser Behörde - bei erfolgreicher Teilnahme - vom Freistaat Bayern eine Förderung in Höhe von 80% der Seminargebühr. Die volle Seminargebühr beträgt 600,- EUR. Die um den Förderbetrag reduzierte Seminargebühr beträgt 120,- EUR.
Wenn die Fördervoraussetzung vorliegt, wird die reduzierte Seminargebühr im Gebührenbescheid berücksichtigt und eine Antragstellung Ihrerseits ist nicht erforderlich.
Ja. Allerdings kann nur ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin die Förderung in Anspruch nehmen. Jeder weitere Teilnehmer / jede weitere Teilnehmerin muss den vollen Seminarpreis entrichten.
Nein. Das Seminar richtet sich an IT-affine Personen. Sie müssen nicht in der IT-Abteilung beschäftigt sein um an dem Seminar teilzunehmen. Nach der Teilnahme können Sie innerhalb Ihrer Verwaltung bei Digitalisierungsprojekten ebenso wie Verwaltungsexternen gegenüber beraten.
Sie erhalten die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme wenn Sie an allen Veranstaltungstagen die komplette Seminardauer anwesend waren.
Diese Bestätigung ist die Grundlage für die Inanspruchnahme der Förderung.
Ansprechpersonen


Downloads
Der "Digitallotse" in der Presse (Behörden Spiegel, 27.08.2020).
Sie sind Dozent/in für diesen Grundkurs? Weitere Dateien als Download finden Sie hier.